AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/151756-2024) · Abgerufen am 14.08.2026 16:44 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-151756-2024/

2024 - 2028

Notice-ID: ted-151756-2024 · Procedure-ID: 0928244f-1f72-4913-9605-6014c4f3ad77

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Stammdaten

Auftraggeber
Märkischer Kreis - Der Landrat
Veröffentlicht
13.03.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

1. Allgemeines Die Gebäudereinigung umfasst die Reinigung und Pflege der Fußböden, Wände, Treppen mit Handläufen, Möbel, Geräte, Fensterbänke, Heizkörper, Türen mit Rahmen, sanitäre Anlagen, Wasch- und Badeanlagen, Spiegel, Tisch-, Wand- und tlw. Deckenleuchten. 2. Unterhaltsreinigung 2.1 Aufgabe und Umfang Die Unterhaltsreinigung dient der Sauberhaltung und der Substanzerhaltung der Reinigungsobjekte. Sie ist anhand dieser Leistungsbeschreibung durchzuführen. Die Leistungsbeschreibung kann jedoch, sofern es der Schulbetrieb oder der Umstand zwingend erfordert - je nach Belegung der Unterrichtsräume - kurzfristig vom Hausmeister/VorarbeiterIn/Objektleitung umgestellt werden, soweit der festgesetzte Zeitrahmen nicht überschritten wird. Die Reinigungshäufigkeit pro Woche wird grundsätzlich (sh. Leistungsverzeichnis) mit dem Faktor 5,0 beschrieben. Soweit einzelne Arbeiten in der Leistungsbeschreibung nicht besonders aufgeführt sind, richten sich Umfang und Ausführung nach den Anforderungen an einen einwandfreien Reinigungsstandard. Die Unterhaltsreinigung entfällt grundsätzlich an gesetzlichen Feiertagen. Räume, die laut Reinigungsplan nur wöchentlich zu reinigen sind, werden jedoch am Werktag vorher oder nachher gereinigt. Innerhalb der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Häufigkeit der Reinigung, kann der Hausmeister die Wiederholung einzelner Arbeitsgänge oder ihre Intensivierung zu Lasten anderer Arbeitsgänge verlangen (z. B. Anpassung an die Schlechtwetterlage). Die Reinigung der Schulräume und des Schwimmbades hat grundsätzlich Mo - Do ab 15.00 Uhr und Fr ab 13.00 Uhr erfolgen. Die Sporthalle ist aufgrund der abendlichen Nutzung durch Vereine in den Morgenstunden ab 6 Uhr bis vor den Schulbetrieb oder in den Abendstunden ab 21./22.00 Uhr (in der zuschlagsfreien Zeit) zu reinigen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Sporthalle incl. Nebenräume/Umkleiden etc. ab spätestens 8.15 Uhr vollständig trocken ist. Alle Fenster und Türen sind nach Arbeitsende zu schließen, dies beinhaltet auch die Außentüren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Reinigungshäufigkeit auf Wunsch der Schulleitung bzw. des Hausmeisters in anderer Form zu verteilen, sofern der Zeitrahmen nicht überschritten wird. Sollte eine andere Regelung gewünscht werden, ist dies mit dem Fachdienst Gebäudemanagement abzusprechen. Nach Absprache ist an jedem letzten Schultag vor den Ferien lediglich eine Sichtreinigung, WC-Reinigung und die Müllentsorgung durchzuführen. Die verbleibenden Stunden der Unterhaltsreinigung sowie anteilige Stunden durch die nicht kalkulierten beweglichen Ferientage, sind dafür am oder an den letzten Ferientagen einzubringen, um einen reibungslosen Schulstart zu gewährleisten (Anputztag). Während der Ferienzeiten ist lediglich im Verwaltungsbereich (Sekretariat, Lehrerzimmern, WCs, Zuwegungen etc.) die Reinigung durch eine Reinigungskraft mit max. 3 Stunden pro Einsatz incl. Fahrtzeit sicherzustellen (ausgenommen Punkt 3 Grundreinigung). Die Reinigungszeiten sind hier wie folgt nach Absprache auszuführen: Oster-/Herbstferien: ca. 1 -2 x Sicht und 1 -2 x WCs/Woche, Sommerferien: 1. Ferienwoche wie vor, letzte Ferienwoche ca. 2 - 3 x Sicht und 2- 3 x WCs/Woche). 2.2 Ausführung Die zur Unterhaltsreinigung gehörenden Leistungen sind jederzeit fachgerecht und in der Weise auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird. Die Beseitigung von Spinnweben ist in sämtlichen Bereichen im Rahmen der Unterhaltsreinigung eingeschlossen. Beim Feststellen von Mängeln (defekte Glühbirnen, undichte Wasserauslaufventile, verstopfte Abflüsse etc.) hat die Reinigungskraft über die Vorarbeiterin den Hausmeister zu informieren. Flächen, die nicht genutzt worden sind, werden von der Reinigung ausgenommen. Der frei werdende Zeitbedarf wird zu Nachreinigungen, Zusatzreinigungen oder ggf. Sonderreinigungen nach Weisung des Hausmeisters genutzt. Fußbodenreinigung Die im Zusammenhang mit der Unterhaltsreinigung anfallenden Fußbodenarbeiten sind entsprechend der im Revierplan genannten Reinigungshäufigkeit des Raumes auszuführen. - Alle im Leistungsverzeichnis genannten Räume sind unter Wegrücken der leicht beweglichen Einrichtungsgegenstände (z.B. Stühle, kleine Tische, leere Aktenböcke, Sportmatten, Sitzbänke, Schmutzfangmatten, Läufer und Teppiche bis zu 2 m2, Papierkörbe etc.) zu reinigen. - Textilbeläge sind abzusaugen. - Hartbeläge sind grundsätzlich im Zweistufen-Nasswischverfahren zu reinigen. Bei Grobverschmutzungen ist vor dem Nasswischen gründlich auszukehren. - Soweit Beschichtungen aufgetragen sind, sind diese regelmäßig zu teilcleanern bzw. Pflegemittel aufzutragen; Textilbeläge sind zu detachieren (Fleckenentfernung). Sporthallen und Schwimmbäder: Die Fußböden der gemeinschaftlich genutzten Wasch- und Duschräume (Barfußbereich) sind täglich zur Fußpilz-/Warzenprophylase desinfizierend mit dem Wirkungsbereich Dellwarzen (viruzid / Fußpilz (levurozid oder fungizid) zu reinigen. Im Schwimmbad betrifft dies zusätzlich auch den Bereich um das Becken. Ausnahmen von dem Nasswischverfahren: Ausgenommen von diesem Reinigungsverfahren sind Böden, die aufgrund ihrer Beschaffenheit kein Wasser und keine allgemein gebräuchlichen Reinigungs- und Pflegemittel vertragen. Hierzu zählen z.B. unversiegelte Asphalt-, Zement-, Parkett-, Holzböden und dergleichen. Diese Böden sind in der für sie jeweils geeignetsten Art mit den entsprechenden Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmitteln zu reinigen - soweit möglich unter Verwendung von Maschinen -, so dass ein Reinigungszustand erreicht wird, der dem sonst geforderten Zustand gleichkommt. Die Reinigungshäufigkeit ändert sich hierdurch nicht. Bei der Reinigung sind die vorhandenen Pflegeanleitungen entsprechend zu beachten. Der Einsatz von Reinigungsautomaten ist erforderlich.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2024
Ende
31.03.2028

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Rudolf Weber Gebäudereingung und Gebäudedienste GmbH + Co. KG

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).