AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.07.2026 04:57 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-15201-2025/

Entsorgungslogistik im Kreis Paderborn-Sammlung und Transport von kommunalen Abfällen

Notice-ID: ted-15201-2025 · Procedure-ID: f3d26fcd-6fd6-4766-aa9a-b34411ca8072

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreisverwaltung Paderborn, Abfallverwertungs.und Entsorgungsbetrieb Kreis Paderborn (A.V.E. Eigenbetrieb)
Veröffentlicht
10.01.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Zuschlagswert
20.296.650 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Sammlung und der Transport von Restabfall, Bioabfall, Altpapier (PPK – Papier Pappe, Kartonagen) und von sperrigen Abfällen (Sperrmüll, Elektroaltgeräte, Altmetall) im Landkreis Paderborn inklusive damit verbundener Nebenleistungen. Die Abfälle, die Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind, stammen bei Los 1 aus folgenden Städten und Gemeinden : Delbrück, Hövelhof und Salzkotten. 1.1. Die Leistung umfasst insbesondere: • Abfuhr von Rest- , Bio- und Papierabfall („Behälter-gestützte Sammlung“) mit Behälteridentifikationssystem • Dienstleistungen Abfallbehälter, u. a. Auslieferung, Rücknahme und Reinigung inkl. Maßnahmen zur Behälteridentifikation • Abfuhr von sperrigen Abfällen („lose Sammlung“) • Handling Altpapier und Elektrogeräte • Verwertung Metallschrott. Die Abfuhr beinhaltet > bezogen auf Rest- und Bioabfälle die Anfahrten zum Entsorgungsgebiet, das Leeren der Abfallbehälter mit Behälteridentifikation, den Transport der eingesammelten Abfälle und das Abkippen der Abfälle beim Entsorgungszentrum Alte Schanze inklusive aller damit verbundenen Nebenleistungen, > bezogen auf Altpapier die Anfahrten zum Entsorgungsgebiet, das Leeren der Abfallbehälter mit Behälteridentifikation, den Transport der eingesammelten Abfälle und das Abkippen der Abfälle bei einer vom Auftragnehmer bereitgestellten Umschlagsanlage, sowie das weitere Handling bis zur Übergabe an Dritte inklusive aller damit verbundenen Nebenleistungen, > bezogen auf sperrige Abfälle die Abwicklung des Anmeldeverfahrens, die Anfahrten zu den Anfallstellen, das getrennte Einsammeln von Sperrmüll und Elektrogeräten (inkl. Elektrokleingeräte und Altmetall), den Transport des eingesammelten Sperrmülls zum Entsorgungszentrum Alte Schanze, den Transport der Elektrogeräte und Altmetalle zu einer vom AN bestimmten Anlage. 1.2 Leistungszeitraum: Leistungsbeginn ist der 01.01.2026. Die Leistungszeit beträgt jeweils sechs Jahre. Der reguläre Leistungszeitraum endet zum 31.12.2031. Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages einmalig um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption), somit längstens bis zum 31.12.2032. 1.3. Auftragsabwicklung Der A.V.E. Paderborn wird Vertragspartner des AN mit allen Rechten und Pflichten. Die Städte Delbrück und Salzkotten sowie die Gemeinde Hövelhof erhalten bezogen auf Los 1 jedoch ergänzende Rechte und Pflichten, welche die Abwicklung der vom AN zu erbringenden Leistungen betrifft. Die vorgenannten Städte und Gemeinden sind bezogen auf ihr Gebiet und die dort bereitgestellten Abfallgefäße, sowie die dort erfassten Abfälle und Wertstoffe befugt, alle vom AN erbrachten Leistungen zu überwachen, einzufordern, abzuwickeln und abzurechnen. Daraus ergibt sich für den AN die Verpflichtung, Abstimmungen, welche die konkrete Umsetzung von Leistungen innerhalb einer Kommune betreffen, z.B. Nachweis der durchgeführten Leerungen, die Änderungen des Behälterbestandes, die Abstimmung der Tourenplanung, die Nachholung der Abfuhr, Sonderabfuhren und die Abwicklung der Abholung sperriger Abfälle, direkt mit den jeweiligen Ansprechpersonen der Städte und Gemeinden vorzunehmen. 1.4 Entsorgungsgebiet Die betreffenden Städe Delbrück und Salzkotten und die Gemeinde Hövelhof sind als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) für die Sammlung der Abfälle zuständig; Der A.V.E. wiederum ist als örE für die Entsorgung bzw. die Verwertung der andienungspflichtigen Abfälle zuständig. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe über die infrastrukturellen Gegebenheiten des Entsorgungsgebietes zu informieren. 1.5. Entsorgungsanlage (ausgenommen Altpapier, Elektrogeräte, Altmetall) Mit Ausnahme des Altpapiers, der Elektrogeräte und des Altmetalls sind die gesammelten Abfälle zu der nachfolgend vom AG benannten Entsorgungsanlage (= Zielanlage) zu liefern. Abfallverwertungs- und Entsorgungsbetrieb Kreis Paderborn (A.V.E. Eigenbetrieb) Entsorgungszentrum "Alte Schanze" 33106 Paderborn, Öffnungszeiten (Änderungen vorbehalten): Montag bis Freitag: 08:00 – 17:00 Uhr Samstag: 08:00 – 13:00 Uhr. Die Anlage kann mit branchenüblichen Sammel- bzw. Transportfahrzeugen bedient werden. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe über die Gegebenheiten der Entsorgungsanlagen zu informieren. 1.6. Entsorgungsanlage für Altpapier Für das eingesammelte Altpapier gibt es keine vom AG vorgegebene Entsorgungsanlage (= Zielanlage). Der AN hat das gesammelte Altpapier zu einer von ihm gewählten Anlage zu transportieren und zur Abholung durch einen vom AG bestimmten Dritten bereitzustellen. Die Anlage muss auch für Zwecke der Abholung montags bis freitags von 08:00 – 17:00 Uhr geöffnet sein, außerdem ggf. samstags nach Bedarf, z.B. in Feiertagswochen. Der Betreiber muss bezogen auf die Lagerung und Umladung von Altpapier als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sein. 1.7. Entsorgungsanlage für Elektrogeräte und Altmetall: Für die eingesammelten Elektrogeräte und das beigestellte Altmetall gibt es keine vom AG vorgegebene Entsorgungsanlage (=Zielanlage). Der AN hat die eingesammelten Gegenstände zu einer von ihm gewählten Anlage zu transportieren und die Verwertung entsprechend den abfallrechtlichen Vorschriften sicherzustellen. Elektrogeräte sind über das System der EAR einer zertifizierten Erstbehandlungsanlage zuzuführen. Sofern Elektrogeräte und Altmetalle vor einer Behandlung bzw. Verwertung gelagert werden, muss der Betreiber des Lager- bzw. Umschlagplatzes hierfür als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sein. — Gegenstand der Ausschreibung ist die Sammlung und der Transport von Restabfall, Bioabfall, Altpapier (PPK – Papier Pappe, Kartonagen) und von sperrigen Abfällen (Sperrmüll, Elektroaltgeräte, Altmetall) inklusive damit verbundener Nebenleistungen aus folgenden Städten und Gemeinden (Los 2) : Altenbeken, Bad Wünnenberg, Borchen, Büren und Lichtenau. 1.1. Die Leistung umfasst insbesondere: • Abfuhr von Rest- , Bio- und Papierabfall („Behälter-gestützte Sammlung“) mit Behälteridentifikationssystem • Dienstleistungen Abfallbehälter, u. a. Auslieferung, Rücknahme und Reinigung inkl. Maßnahmen zur Behälteridentifikation • Abfuhr von sperrigen Abfällen („lose Sammlung“) • Handling Altpapier und Elektrogeräte • Verwertung Metallschrott. Die Abfuhr beinhaltet > bezogen auf Rest- und Bioabfälle die Anfahrten zum Entsorgungsgebiet, das Leeren der Abfallbehälter mit Behälteridentifikation, den Transport der eingesammelten Abfälle und das Abkippen der Abfälle beim Entsorgungszentrum Alte Schanze inklusive aller damit verbundenen Nebenleistungen, > bezogen auf Altpapier die Anfahrten zum Entsorgungsgebiet, das Leeren der Abfallbehälter mit Behälteridentifikation, den Transport der eingesammelten Abfälle und das Abkippen der Abfälle bei einer vom Auftragnehmer bereitgestellten Umschlagsanlage, sowie das weitere Handling bis zur Übergabe an Dritte inklusive aller damit verbundenen Nebenleistungen, > bezogen auf sperrige Abfälle die Abwicklung des Anmeldeverfahrens, die Anfahrten zu den Anfallstellen, das getrennte Einsammeln von Sperrmüll und Elektrogeräten (inkl. Elektrokleingeräte und Altmetall), den Transport des eingesammelten Sperrmülls zum Entsorgungszentrum Alte Schanze, den Transport der Elektrogeräte und Altmetalle zu einer vom AN bestimmten Anlage. 1.2 Leistungszeitraum Leistungsbeginn ist der 01.01.2026. Die Leistungszeit beträgt jeweils sechs Jahre. Der reguläre Leistungszeitraum endet zum 31.12.2031. Die Vertragslaufzeit kann sich nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages einmalig um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoption), somit längstens bis zum 31.12.2032. Für das Los 2 gilt die Besonderheit, dass die Leistungen für die Gemeinde Borchen im ersten Vertragsjahr 2026 noch nicht Bestandteil der Ausschreibung sind. Alle für die Gemeinde Borchen genannten Leistungen sind somit erst ab dem 01.01.2027 zu erbringen. 1.3. Auftragsabwicklung: Der A.V.E. Paderborn wird Vertragspartner des AN mit allen Rechten und Pflichten. Die Städte Bad Wünnenberg, Büren und Lichtenau sowie die Gemeinden Altenbeken und Borchen erhalten bezogen auf Los 2 jedoch ergänzende Rechte und Pflichten, welche die Abwicklung der vom AN zu erbringenden Leistungen betrifft. Die vorgenannten Städte und Gemeinden sind bezogen auf ihr Gebiet und die dort bereitgestellten Abfallgefäße, sowie die dort erfassten Abfälle und Wertstoffe befugt, alle vom AN erbrachten Leistungen zu überwachen, einzufordern, abzuwickeln und abzurechnen. Daraus ergibt sich für den AN die Verpflichtung, Abstimmungen, welche die konkrete Umsetzung von Leistungen innerhalb einer Kommune betreffen, z.B. Nachweis der durchgeführten Leerungen, die Änderungen des Behälterbestandes, die Abstimmung der Tourenplanung etc. direkt mit den jeweiligen Ansprechpersonen der Städte und Gemeinden vorzunehmen. 1.4 Entsorgungsgebiet: Die betreffenden Städte und Gemeinden von Los 2 sind als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) für die Sammlung der Abfälle zuständig; Der A.V.E. wiederum ist als örE für die Entsorgung bzw. die Verwertung der andienungspflichtigen Abfälle zuständig. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe über die infrastrukturellen Gegebenheiten des Entsorgungsgebietes zu informieren. 1.5. Entsorgungsanlage (ausgenommen Altpapier, Elektrogeräte, Altmetall): Mit Ausnahme des Altpapiers, der Elektrogeräte und des Altmetalls sind die gesammelten Abfälle zu der nachfolgend vom AG benannten Entsorgungsanlage (= Zielanlage) zu liefern. Abfallverwertungs- und Entsorgungsbetrieb Kreis Paderborn (A.V.E. Eigenbetrieb) Entsorgungszentrum "Alte Schanze" 33106 Paderborn, Öffnungszeiten (Änderungen vorbehalten): Montag bis Freitag: 08:00 – 17:00 Uhr Samstag: 08:00 – 13:00 Uhr. Die Anlage kann mit branchenüblichen Sammel- bzw. Transportfahrzeugen bedient werden. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe über die Gegebenheiten der Entsorgungsanlagen zu informieren. 1.6. Entsorgungsanlage für Altpapier: Für das eingesammelte Altpapier gibt es keine vom AG vorgegebene Entsorgungsanlage (= Zielanlage). Der AN hat das gesammelte Altpapier zu einer von ihm gewählten Anlage zu transportieren und zur Abholung durch einen vom AG bestimmten Dritten bereitzustellen. Die Anlage muss auch für Zwecke der Abholung montags bis freitags von 08:00 –17:00 Uhr geöffnet sein, außerdem ggf. samstags nach Bedarf, z.B. in Feiertagswochen. Der Betreiber muss bezogen auf die Lagerung und Umladung von Altpapier als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sein. 1.7. Entsorgungsanlage für Elektrogeräte und Altmetall: Für die eingesammelten Elektrogeräte und das beigestellte Altmetall gibt es keine vom AG vorgegebene Entsorgungsanlage (= Zielanlage). Der AN hat die eingesammelten Gegenstände zu einer von ihm gewählten Anlage zu transportieren und die Verwertung entsprechend den abfallrechtlichen Vorschriften sicherzustellen. Elektrogeräte sind über das System der EAR einer zertifizierten Erstbehandlungsanlage zuzuführen. Sofern Elektrogeräte und Altmetalle vor einer Behandlung bzw. Verwertung gelagert werden, muss der Betreiber des Lager- bzw. Umschlagplatzes hierfür als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sein.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2031
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
Lobbe Umweltservice GmbH & Co KG · REMONDIS Südwestfalen GmbH
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