AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19468b1c58a-1bee2a26ad4dda52) · Abgerufen am 07.09.2026 11:40 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-152299-2025/

Unterhalts- und Sonderreinigung Behördenhaus Melsungen

Notice-ID: ted-152299-2025 · Procedure-ID: 6709ff6a-3af2-4afe-bc63-6846036438f9

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung-, Wiesbaden
Veröffentlicht
06.03.2025
Frist (Submission)
08.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Durchführung der Unterhaltsreinigung mit einer Jahresreinigungsfläche von insgesamt 826.750,04 m² (Vollreinigung: 444.044,62 m² und Sichtreinigung: 382.705,42 m²) sowie Sonderreinigung im Außenbereich (2 x wöchentliche Beseitigung von Flugmüll, wöchentliche Leerung eines Abfallbehälters sowie 1 x monatliches Kehren eines Fahrradstellplatzes). Objekt: Behördenhaus Melsungen, Kasseler Str. 29-31, 34212 Melsungen In Zuständigkeit des Landesbetriebs Bau und Immobilien Hessen (LBIH)

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2025
Ende
31.08.2028

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).