AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.05.2026 23:45 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-152355-2024/

Deutschland – Gebäudereinigung – Unterhalts- und Grundreinigung in 22 Gebäuden der Gemeinde Niedernhausen und deren Ort-steile, zzgl. Vertretungspersonal für die Eigenreinigung und Küchenhelfer in Kindertagesstätten ganzjährig fest und in Vertretung

Notice-ID: ted-152355-2024 · Procedure-ID: e94d7996-1327-4e7e-b82b-df0605df216c

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeindevorstand der Gemeinde Niedernhausen
Veröffentlicht
13.03.2024
Frist (Submission)
12.04.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Die in den Vergabeunterlagen angegebenen Mengen zu den Vertretungskräften in der Unterhaltsreinigung und in den Kita-Küchen basieren auf Schätzungen und dienen der Kalkulation der Angebote. Diese Zahlen stellen für die bei Bedarf abzurufenden Vertretungskräfte keine ver-bindlichen Abnahmemengen dar. Gerade die Anforderungszeit von Vertretungskräften in den Kita-Küchen ist oftmals besonders kurz und kann erst zwei Stunden vor Vertretungsbeginn sein (siehe hierzu Vertrag Unterhalts- und Grundreinigung § 5 Nr. 5). Beschreibung der Beschaffung: Umfang pro Jahr: ca. 822.000 m² Unterhaltsreinigung fest ca. 156.000 m² Unterhaltsreinigung bei Vertretung der Eigenreinigung ca. 4.200 m² Grundreinigung ca. 444 Stunden Küchenhilfe in Kitas ganzjährig fest ca. 520 Vertretungsstunden Küchenhilfe Kitas

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
49 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).