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Limnochemisches und biologisches Monitoring zur Indikation des ökologischen Zustands gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie in 111 Seen im Land Brandenburg (2025 bis 2028); LOS 2: Nordostbrandenburg
Landesamt für Umwelt · Potsdam · Brandenburg · Landesbehörde
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Beschreibung
Die am 22. Dezember 2000 in Kraft getretene Richtlinie 2000/60/EG (sog. Wasserrahmen-richtlinie) des Europäischen Parlaments zur Schaffung eines Ordnungsrahmens im Bereich der Wasserpolitik enthält für alle Mitgliedstaaten der EU verbindliche Vorgaben, aufgestellte Umweltziele in bestimmten Fristen zu erreichen. Zusammengefasst bestehen diese Umweltziele in der Erreichung des guten ökologischen und chemischen Zustands der Oberflächengewässer und in der Erreichung des guten chemischen und mengenmäßigen Zustands des Grundwassers. Um den Anforderungen der EU-Wasserrahmen-richtlinie zu entsprechen, führen die EU-Mitgliedsstaaten Überwachungsprogramme an ihren Gewässern durch, deren Ergebnisse Aufschluss über den ökologischen Zustand der Gewässer geben. Anhand der Ergebnisse lassen sich Trends bezüglich der Entwicklung des ökologischen Zustands sowie bestimmte Belastungen in den Oberflächenwasserkörpern ableiten, die sowohl bei der Planung von Maßnahmen zum Schutz der Gewässer, als auch zur Anpassung von Bewirtschaftungsplänen der Gewässer berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund sollen 2025 bis 2028 an 6 Terminen ausgewählte Seen hinsichtlich ihrer limnochemischen und biologischen Beschaffenheit (Phytoplankton und Profundal-diatomeen) untersucht und bewertet werden. Es wird bestehend das Los 2 (Nordostbrandenburg) ausgeschrieben, welches wegen Unwirtschaftlichkeit der Angebote im Ursprungsverfahren (VB-24-368) aufgehoben wurde.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Leistungsumfang: Limnochemisches und biologisches Monitoring von Seen in Nordostbrandenburg (Los 2) von 2025 bis 2028.
- Umfasst Probenahme (Limnochemie, Phytoplankton, Profundaldiatomeen), Laboranalysen, Datenverarbeitung und Expertenbewertung.
- Die genaue Anzahl der zu untersuchenden Seen und die Häufigkeit der Probenahmen variieren jährlich.
- Erforderlich sind Nachweise über die Eignung für chemische und biologische Laboranalysen sowie Erfahrung im Gewässermonitoring.
Die Ausschreibung betrifft das limnochemische und biologische Monitoring von 111 Seen in Brandenburg zur Bewertung des ökologischen Zustands gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie für die Jahre 2025 bis 2028.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Biodiversität und Ökosysteme
- Angemessene Arbeitsbedingungen
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotsqualität 60 Pkt.Qualität
1. Zuschlagskriterium: Qualifikation und Referenzen der Hauptbearbeiter/innen 2. Zuschlagskriterium: Anhand des vorgelegten Zeitplans wird deutlich, dass Kapazitäten vorgehalten werden, um eine den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechende Projektabwicklung zu gewährleisten 3. Zuschlagskriterium: Umsetzung der vorgegeben Methodik entsprechend den Anforderungen der Leistungsbeschreibung
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Angebotspreis 40 Pkt.Kosten
Angebotssumme Netto zzgl. Nebenkosten und der vom Auftraggeber zu tragenden Umsatzsteuer
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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- Frist 14.04.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 399 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Institut für angewandte Gewässerökologie GmbHZuschlagswert 349.704 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 362 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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