AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.06.2026 09:15 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-152732-2025/

Vergabe Persönliche Schutzausrüstung und Medizinprodukte

Notice-ID: ted-152732-2025 · Procedure-ID: 2f02abaf-823f-4b19-9dad-60389b97fc9c

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit , Erlangen
Veröffentlicht
07.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
18143000 — Bekleidung und Textilien
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Um im Rahmen eventueller weiteren Pandemien bzw. Ereignisfällen , welche sich in Form von schweren Erkrankungen zeigen, Engpässe in den bayerischen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen im Hinblick auf Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) schnell ausgleichen zu können, soll gemäß dem Schreiben des StMGP vom 24.10.2024 neben der physischen Bevorratung von PSA im Bayerisches Logistikzentrum Gesundheitssicherheit (BLZG) auch die Sicherung von Vorhaltekapazitäten bei Lieferanten bzw. Herstellern (nachstehend „Lagerkapazitäten“) für die im Ministerratsbeschluss vom 6.12.2022 festgelegten Mengen für eine Laufzeit von vier Jahren sichergestellt werden. Das vorliegende Verfahren ist auf den Aufbau des physischen Grundstocks im BLZG als Konsignationslager gerichtet.

Lose

10 Lose (max. 10 pro Bieter).

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).