AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 08.05.2026 15:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-153171-2025/

Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – civillent GmbH - Europaweite Vergabe von Dienstleistungen "Programmmanager Strategie Komm.ONE 2029"

Notice-ID: ted-153171-2025 · Procedure-ID: ab3e7eef-71d0-45ef-8483-f890405b3b4c

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
civillent GmbH
Veröffentlicht
10.03.2025
Frist (Submission)
08.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Als Anstalt des öffentlichen Rechts in gemeinsamer Trägerschaft des Landes und der Kommunen in Baden-Württemberg berät und begleitet die Komm.ONE (AöR) ihre Kunden auf dem Weg in eine zunehmend technologiebasierte Zukunft. Sie beschafft, entwickelt und betreibt Verfahren der automatisierten Datenverarbeitung für kommunale Körperschaften, deren Zusammenschlüsse und deren Unternehmen im Land Baden-Württemberg im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Träger der Komm.ONE sind die Kommunen mit 88 Prozent und das Land Baden-Württemberg mit 12 Prozent. Die Komm.ONE (AöR) hält 100 Prozent an der civillent GmbH. An sieben Standorten in Baden-Württemberg beschäftigt die Komm.ONE (AöR) insgesamt über 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Beschaffungsgegenstand sind Dienstleistungen des Auftragnehmers im Rahmen seiner Rolle als ein Programmmanager / Multiprojektmanager für das Strategieprogramm der Komm.ONE 2029. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).