AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Planungs- und Gutachterleistungen Immissionsschutz PFA 1 und 2
Stammdaten
- Auftraggeber
- DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), Frankfurt Main
- Veröffentlicht
- 12.03.2024
- Frist (Submission)
- 15.04.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Planungs- und Gutachterleistungen Immissionsschutz PFA 1 und 2 (VE 1074a) Vergeben werden Planungs- und Gutachterleistungen für die Planfeststellungsabschnitte 1 und 2 des Großprojektes 2. S-Bahn-Stammstrecke München sowie die Integrierte Gesamtlösung am Hauptbahnhof München. Der PFA 1 beinhaltet den Abschnitt zwischen Laim und Stachus mit den oberirdischen Bereichen und dem Tunnelabschnitt (Tunnel West) einschließlich der Station Hauptbahnhof. Im Bereich der Station Hauptbahnhof werden zusätzlich zur Station Hauptbahnhof die Vorhaltemaßnahme des neuen Empfangsgebäude (VHM NEG), die Vorhaltemaßnahme der U9 (VHM U9) und die hierzu erforderlichen Zusammenhangsmaßnahmen (ZHM / zZHM) im Rahmen der IGL zusammen betrachtet. Der PFA 2 beinhaltet den Abschnitt zwischen Stachus und Isar mit den oberirdischen Bereichen und dem Tunnelabschnitt (Tunnel West) einschließlich der Station Marienhof. Die Planungs- und Gutachterleistungen betreffen: - Schall- und Erschütterungsschutz - Elektromagnetische Verträglichkeit - Luftschadstoffe - Lichtimmissionen - optional Passive Schallschutzmaßnahmen und Entschädigung (Umsetzung passive Lärmvorsorge).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 03.07.2024
- Ende
- 31.12.2027
- Verlängerungsoption
- bis zu 5× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 44 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 15.04.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.