AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
100 Jahre Arbeitslosenversicherung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus, Nürnberg
- Veröffentlicht
- 07.03.2025
- Frist (Submission)
- 07.04.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79956000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Kultur & Veranstaltungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Gegenstand dieses Vertrages "100 Jahre Arbeitslosenversicherung" ist die Entwicklung, Realisierung und Durchführung einer Ausstellung im Rahmen des Jubiläums "100 Jahre Arbeitslosenversicherung". Hierbei ist die Konzeption und Fertigstellung einer Wechselausstellung gemäß Kapitel 3.1 der Leistungsbeschreibung, einer Wanderausstellung gemäß Kapitel 3.2 der Leistungsbeschreibung mit Begleitdokumentation gemäß Kapitel 3.3 der Leistungsbeschreibung, sowie einer digitalen Ausstellung gemäß Kapitel 3.4 der Leistungsbeschreibung Gegenstand des Loses 1. Im Los 1 sind insbesondere Werkleistungen zu erbringen. Näheres hierzu regelt Kapitel 3 der Leistungsbeschreibung. — Gegenstand dieses Vertrages "100 Jahre Arbeitslosenversicherung" ist die Entwicklung, Realisierung und Durchführung einer Ausstellung im Rahmen des Jubiläums "100 Jahre Arbeitslosenversicherung". Hierbei ist der Transport der Wechselausstellung gemäß Kapitel 3.5 der Leistungsbeschreibung in Verbindung mit den Vorgaben bzw. Anforderungen des Leistungsverzeichnisses Gegenstand des Loses 2.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 16.06.2025
- Ende
- 31.12.2027
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 07.04.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.