AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y4JYT54A03JX/documents) · Abgerufen am 03.08.2026 16:17 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-154576-2025/

Offenes Verfahren: VE 3 Estricharbeiten HLS - Teilsanierung mit Teilrückbau und Teilneubau des Schulzentrums Brilon

Notice-ID: ted-154576-2025 · Procedure-ID: 7cb10184-6c6b-4229-af3a-f7194329059e

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Brilon, Brilon
Veröffentlicht
07.03.2025
Frist (Submission)
08.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262320 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Estricharbeiten, die in diesem LV ausgeschrieben sind, beziehen sich auf die Heinrich-Lübke-Schule. Bei dieser handelt es sich überwiegend um eine Sanierung im Bestand. Um die Bedarfe der Schule abdecken zu können, werden im Erdgeschoss zwei Erweiterungen in Massivbauweise ergänzt. Die Arbeiten umfassen die Verlegung von Estrich- und Heizestrichflächen, sowie Estrichergänzungen, inklusive aller erforderlichen Arbeiten im Innenbereich. Ca. Massenangeben: Estrich gesamt: 3.560 qm Davon Heizestrich: 3.280 qm Plus Estrichergänzungen: 105 qm

Vertragslaufzeit

Beginn
12.06.2025
Ende
22.07.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).