AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.06.2026 04:05 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-154654-2025/

Beladung für 12 Löschgruppenfahrzeuge sowie eine Tragkraftspritze für diverse Auftraggeber in Schleswig-Holstein

Notice-ID: ted-154654-2025 · Procedure-ID: 6ad8aa8f-2dfe-4154-b524-e741861e763f

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Ahrensburg — Gemeinde Barsbüttel — Gemeinde Dagebüll — Gemeinde Mönkhagen — Gemeinde Oldenswort — Gemeinde Lehe — Gemeinde Rendswühren — Gemeinde Emkendorf — Gemeinde Rümpel — Gemeinde Süsel — Gemeinde Martensrade
Veröffentlicht
10.03.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
35110000 — Sicherheits-, Feuerwehr- und Verteidigungsausrüstung
Branche
Verteidigung & Sicherheit
Zuschlagswert
458.353 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beladung für 12 Löschgruppenfahrzeuge. Die Lieferungen der Beladung erfolgen wie folgt: Lieferung Frzg. 1: KW 22/2025 Lieferung Frzg. 2: KW 22/2025 Lieferung Frzg. 3: KW 24/2025 Lieferung Frzg. 4: KW 17/2025 (Musterfahrzeug) Lieferung Frzg. 5: KW 27/2025 Lieferung Frzg. 6: KW 24/2025 Lieferung Frzg. 7: KW 32/2025 Lieferung Frzg. 8: KW 29/2025 Lieferung Frzg. 9: KW 27/2025 Lieferung Frzg. 10: KW 32/2025 Lieferung Frzg. 11: KW 30/2025 Lieferung Frzg. 12: KW 34/2025. Folglich insgesamt 8 Lieferungen. Lieferort: pro Fahrzeug in einer Sendung frei Aufbauhersteller. — Tragkraftspritze fuer 1 Loeschgruppenfahrzeug. Die Lieferungen der Tragkraftspritze erfolgen wie folgt: Lieferung Frzg. 1: KW 22/2025 Lieferort: pro Fahrzeug in einer Sendung frei Aufbauhersteller.

Vertragslaufzeit

Periode
8 Monate

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Brandschutztechnik NORD GmbH & Co. KG

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).