AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung eines Schmalspur Müllsammelfahrzeuges
Stammdaten
- Auftraggeber
- GEM mbH, Mönchengladbach
- Veröffentlicht
- 07.03.2025
- Frist (Submission)
- 08.04.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 34100000 — Transportmittel
- Branche
- Fahrzeuge & Fuhrpark
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
mags - Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöR, schreibt für die GEM mbH ein Müllsammelfahrzeug schmale Ausführung zur Durchführung der Tonnenabfuhr in engen Straßen im Stadtgebiet aus. Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen. Das Fahrgestell ist innerhalb von 3 Monaten ab Auftragserteilung mit Absprache an den Aufbauhersteller zu liefern. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Fahrgestelle, ist der Aufbau innerhalb von 6 Monaten zu montieren und in zusammengebautem Zustand, betriebsfertig frei Haus an die Einsatzstelle GEM mbH Am Nordpark 400 in 41068 Mönchengladbach nach Absprache anzuliefern und in Betrieb zu nehmen. — mags - Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöR, schreibt für die GEM mbH ein Müllsammelfahrzeug schmale Ausführung zur Durchführung der Tonnenabfuhr in engen Straßen im Stadtgebiet aus. Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen. Das Fahrgestell ist innerhalb von 3 Monaten ab Auftragserteilung mit Absprache an den Aufbauhersteller zu liefern. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Fahrgestelle, ist der Aufbau innerhalb von 6 Monaten zu montieren und in zusammengebautem Zustand, betriebsfertig frei Haus an die Einsatzstelle GEM mbH Am Nordpark 400 in 41068 Mönchengladbach nach Absprache anzuliefern und in Betrieb zu nehmen.
Lose
2 Lose.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 9 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 30 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 08.04.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.