AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Objektplanung für die Planungsleistungen zur Abdichtung der Oberfläche der Tiefgarage „Odilienplatz“
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Dillingen/Saar
- Veröffentlicht
- 10.03.2025
- Frist (Submission)
- 27.03.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 74.000 €
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Objektplanung für die Abdichtung der Decke einer Tiefgarage im Zuge der Umgestaltung des Odilienplatzes in Dillingen/Saar. Die anrechenbaren Kosten werden auf netto 756.000,00 € geschätzt. Der Odilienplatz ist ein wichtiger Bestandteil der Dillinger Innenstadt, der an die Fußgängerzone (Stummstraße) angrenzt. Die Stadt Dillingen/Saar hat im Jahr 2022 den Planungsauftrag für die Freianlagenplanung zur Umgestaltung dieses Bereiches vergeben. Unter einem großen Teil des Odilienplatzes befindet sich eine ca. 50 Jahre alte Tiefgarage, die erhalten wird. Für diese Tiefgarage wurde im Jahr 2021 eine Instandsetzungskonzeption erarbeitet. Dieses Konzept wurde in den Jahren 2023 und 2025 mit zwei weiteren Gutachten fortgeschrieben. Die aus dem Gutachten 2021 resultierenden Innensanierungen der Tiefgarage selbst sind unabhängig zu betrachten und nicht Bestandteil des hier zu vergebenen Auftrages. Die Abdichtung der Tiefgaragendecke muss hingegen von oben erfolgen und stellt daher eine wichtige Schnittstelle zur Freianlagenplanung dar. Daher soll die Erneuerung der Abdichtung vollflächig im Zuge der Umgestaltung des Odilienplatzes erfolgen. Die Tiefgarage hat eine Gesamtlänge (innen) von 117,50 m und eine Gesamtbreite (innen) von 33,70 m. 3 quer verlaufende Bauwerksfugen unterteilen die Tiefgarage in 4 Abschnitte. Die Abdichtung wird über eine Gesamtfläche von ca. 4.300 qm erneuert. Die Abdichtung wurde im Jahr 2022 durch einen Probeschurf erkundet. Hierbei wurde folgender Aufbau festgestellt: - i. M. 0,5 cm bituminöse Abdichtung - 10 cm bewehrter Schutzbeton Über dem Schutzbeton befindet sich eine ca. 22 cm dicke Schicht aus verfestigtem HO-Schotter, sowie 5 cm Splitt bzw. Mörtelschicht und 6 cm Betonpflaster. Die Abdichtung ist laut Beprobung PAK-frei. Beim Neuaufbau der Abdichtung ist die Schutzschicht in Abstimmung mit dem Freianlagenplaner zu optimieren (Reduzierung der Schichtstärke durch den bspw. Einsatz von Gussasphalt). Da die Umgestaltung des Odilienplatzes in mehreren, aufeinander abgestimmten Bauabschnitten erfolgen wird, sind auch die Abdichtungsarbeiten entsprechend abschnittweise auszuführen. Der zu vergebende Auftrag umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen für Ingenieurbauwerke gem. § 44 HOAI. Lph 2: Vorplanung 20,00% Lph 3: Entwurfsplanung 25,00% Lph 4: Genehmigungsplanung 5,00% Lph 5: Ausführungsplanung 15,00% Lph 6: Vorbereitung der Vergabe 13,00% Lph 7: Mitwirkung bei der Vergabe (in Teilen erforderlich) 2,00% Lph 8: Bauoberleitung 15,00% Lph 9: Objektbetreuung 1,00% Summe 96,00% Die Grundlagenermittlung – Lph. 1 - wird als erbracht angesehen, da es bereits Voruntersuchungen zum Zustand und zum (damals geplanten und tatsächlich vorhandenen) Aufbau der Tiefgaragenabdichtung gibt (siehe Punkt „bereits erbrachte Voruntersuchungen“). Da die Stadt Dillingen in Lph 7 – Mitwirkung bei der Vergabe – Leistungen selbst übernimmt (z.B. Einstellen in das Vergabeportal, formale Prüfungen, Formblätter) wird der Prozentsatz 4% auf 2% reduziert. Beim AN verbleiben die rechnerische Prüfung und die Prüfung der Gleichwertigkeit angebotener Erzeugnisse. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Ein Anspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht. In Erfüllung der Anforderungen nach § 3 LBO Saarland sind gemäß § 86a Abs. 1 S. 2 LBO die Technischen Baubestimmungen, die gemäß § 86a Abs. 5 LBO durch das Deutsche Institut für Bautechnik als Verwaltungsvorschrift bekannt gemacht sind, zu beachten. Danach ist für die hier gegenständlichen Leistungen die Technische Regel „Instandhaltung von Betonbauwerken (TR Instandhaltung): 2020-05 – Teil 1 – Anwendungsbereich und Planung der Instandhaltung“ zu beachten (§ 86a Abs. 5 S. 1 und 2 LBO i.V.m. Abschnitt A 1.2.3.2 der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) des Deutsches Institut für Bautechnik). Nach Nr. 3 Abs. 1 der Technische Regel „Instandhaltung von Betonbauwerken“ – Teil 1 muss mit der Beurteilung und Planung von Instandhaltungsmaßnahmen ein sachkundiger Planer bzw. eine sachkundige Planerin (SKP) beauftragt werden, der/die die erforderlichen besonderen Kenntnisse hinsichtlich des Erkennens und Bewertens von Mängeln und Schäden an Betonbauwerken hat. Aus diesem Grund ist von den Bietern gemäß § 33 Abs. 1 VgV als Beleg dafür, dass die Dienstleistung den vorangehend bestimmten Merkmalen entspricht, eine Zertifizierung als „Sachkundiger Planer im Bereich Schutz und Instandhaltung von Betonbauteilen“ einer Konformitätsbewertungstelle gemäß § 33 Abs. 3 VgV nachzuweisen. Akzeptiert werden auch andere geeignete Unterlagen, wenn ein Bieter keine Möglichkeit hatte, die Zertifizierung innerhalb der einschlägigen Fristen einzuholen und dies nicht zu vertreten hat. In diesem Fall hat der Bieter durch die vorgelegten Unterlagen zu belegen, dass die von ihm zu erbringende Leistung die angegebenen Anforderungen erfüllt.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 2 Tage
- Eilverfahren
- Ja — verkürzte Mindestfristen
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Ausschreibung