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Reinigung städtischer Einrichtungen der Stadt Strausberg- Rahmenvereinbarung
Stadt Strausberg · Strausberg · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Unterhalts- und Grundreinigung in städtischen Einrichtungen der Stadt Strausberg
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht wird die Unterhalts- und Grundreinigung städtischer Einrichtungen in Strausberg.
- Die genauen Objekte sind einer Objektliste in der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Es wird eine Rahmenvereinbarung über die Reinigungsleistungen geschlossen.
- Die Ausschreibung erfolgt als offenes Verfahren.
Die Stadt Strausberg sucht einen Dienstleister für Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in verschiedenen städtischen Einrichtungen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Reinigungsstunden 60 Pkt.Qualität
Die im Angebot angegebenen Reinigungsstunden zur Unterhaltsreinigung werden mit den angebotenen Grundreinigungs- und Baureinigungsstunden addiert. Diese Summe ergibt die Jahresstundenzahl für die Wertung. Der Bieter, der das wertbare Angebot mit der höchsten Jahresstundenzahl vorlegt, erhält die maximale Punktzahl von 60 Punkten. Alle nachfolgenden wertbaren Angebote erhalten ihre Punktzahl im Verhältnis ihrer Jahresreinigungsstunden zu dem Angebot mit den höchsten Jahresreinigungsstunden. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen berechnet.
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Preis 40 Pkt.
Die Auswertung der Angebote erfolgt nach einer Bewertungsmatrix. Insgesamt können maximal 100 Punkte erzielt werden. Entsprechend ihrer Gewichtung entfallen auf den Preis bis zu 40 Punkte und auf die Reinigungszeit bis zu 60 Punkte. Den Zuschlag erhält der Bieter, der mit seinem Angebot die meisten Wertungspunkte erhält. Bei Punktgleichstand entscheidet der niedrigere Preis. Zur Bestimmung des Gesamtpreises wird der Jahresbruttopreis aus der jeweiligen Preisübersicht gewertet. Der Bieter der das preisniedrigste wertbare Angebot vorlegt, erhält die maximale Punktzahl von 40 Punkten. Alle nachfolgenden wertbaren Angebote erhalten ihre Punktzahl im Verhältnis ihres Preises zum Preis des Niedrigstbieters. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen berechnet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 07.04.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 46 Tage nach Fristende
Auftragnehmer KGS Kreitlow1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 4.545 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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