AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKR5ERT/documents) · Abgerufen am 27.08.2026 12:21 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-156667-2025/

Neubau KVA Buchenhofen - Los 5: Ortbetonverdrängungspfähle mit Fußaufweitung

Notice-ID: ted-156667-2025 · Procedure-ID: 4d4a8177-be21-446e-88a2-9a1f3ff1e1a4

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Stammdaten

Auftraggeber
Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH, Wuppertal
Veröffentlicht
14.02.2025
Frist (Submission)
13.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262210 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Die Auftraggeberin ist ein Gemeinschaftsunternehmen von drei Wasserverbänden aus Nordrhein-Westfalen und mehreren Städten und Gemeinden, das zum Zweck der zukünftigen gemeinsamen Klärschlammentsorgung gegründet wurde. Hierzu soll am Standort Buchenhofen des Wupperverbandes eine neue Mono-Klärschlammverbrennungsanlage errichtet werden. An diesem Standort betreibt der Wupperverband seine größte Kläranlage und bereits seit 1977 eine Schlammverbrennungsanlage. Die neue Verbrennungsanlage (KVA Buchenhofen) wird unabhängig von der bestehenden Schlammverbrennungsanlage des Wupperverbandes errichtet und ersetzt diese nach der Fertigstellung.

Vertragslaufzeit

Beginn
12.01.2026
Ende
12.02.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).