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Gemeinde Fronreute: Neubau Feuerwehrgerätehaus Fronreute-Blitzenreute
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Beschreibung
Die Gemeinde Fronreute beabsichtigt, mittels eines Verhandlungsverfahrens mit nichtoffenem Planungswettbewerb, die Vergabe der Objektplanungsleistungen (LPH 1-9) für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses (freiwillige Feuerwehr) in Fronreute, Blitzenreute. Der Neubau des Feuerwehrhauses soll auf ein unbebautes Grundstück in Blitzenreute (Ortsteil von Fronreute) geplant werden. Das geplante Grundstück für den Neubau des Feuerwehrhauses liegt direkt an der Bundesstraße (B32) im Ortsteil Blitzenreute. Der Zugang zum Grundstück (Zufahrt) soll ausgehend von der Bundesstraße gewährleistet werden. Das Grundstück grenzt im Norden und im Osten an Wohnbebauung, weshalb hier Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden. Es werden aus funktionalen Gründen (Vorbeugung von Kollisionen Einsatzfahrzeuge und Pkws Feuerwehrleute) zwei getrennte Zu- und Ausfahrten von der Bundesstraße aus auf das Grundstück angestrebt. Diese Planung wurde vom Regierungspräsidium bereits bestätigt. Die geplanten Nutzungen im Gebäude umfassen eine Fläche von ca. 761 m² NUF. Ebenso sollen die Freianlagen des gesamten Grundstücks mit ca. 3.700 m² Fläche gestaltet werden bzw. Stellplatzbedarfe und Fahrwege etc. sowie der erforderliche Lärmschutz eingeplant werden. Die Räume bzw. das Gebäude muss in seiner Ausstattung und seiner organisatorischen Zuordnung den aktuellen Fassungen der Vorschriften der DGUV 205-008 (Sicherheit im Feuerwehrhaus) sowie der DIN 14092-1 (Feuerwehrhäuser - Teil 1: Planungsgrundlagen) entsprechen. Die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sind ebenfalls einzuhalten. Die Gemeinde Fronreute beabsichtigt eine nachhaltige Bauweise. Es ist ein KfW 40 Gebäudestandard vorzusehen, mit Ausnahme der Fahrzeughalle. Die Gesamt-Projektkosten (brutto) belaufen sich auf 3.370.000 € (1.900.000 € KG 300, 490.000 € KG 400, 410.000 € KG 500, 570.000 € KG 700) (Stand Januar 2024). Zum Ende des Jahres 2024 soll das Planungsteam beauftragt werden. Der Beginn der Baumaßnahme ist für das 2. Halbjahr 2025 v
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