AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.05.2026 15:26 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-159876-2025/

Deutschland – Feuerwehrfahrzeuge – Kauf fabrikneuer Feuerwehrfahrzeuge mit gemeinsamer Beschaffung von zwei Auftraggebern

Notice-ID: ted-159876-2025 · Procedure-ID: 74aaa6e9-aaf3-44ee-9579-89e78b2eafba

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Ammersbek — Amt Siek
Veröffentlicht
12.03.2025
Frist (Submission)
16.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
2.375.000 €

Beschreibung

Kauf von 1 Stück fabrikneues Fahrgestell zur Verwendung als Hubrettungsfahrzeug Drehleiter DLAK 23/12 nach DIN EN 14043:2014-04 — Kauf von 1 Stück fabrikneuer Aufbau Feuerwehrfahrzeug Hubrettungsfahrzeug Drehleiter DLAK 23/12 nach DIN EN 14043:2014-04 und feuerwehrtechnische Beladung — Kauf von 1 Stück fabrikneues Fahrgestell zur Verwendung als Feuerwehrfahrzeug Löschgruppenfahrzeug LF 10 nach DIN 14530-5:2019-11 — Kauf von 1 Stück fabrikneuer Aufbau Feuerwehrfahrzeug Löschgruppenfahrzeug LF 10 nach DIN 14530-5:2019-11 — Kauf von 1 Stück fabrikneues Fahrgestell zur Verwendung als Feuerwehrfahrzeug Löschgruppenfahrzeug LF 20 nach DIN 14530-11:2019-11 — Kauf von 1 Stück fabrikneuer Aufbau Feuerwehrfahrzeug Löschgruppenfahrzeug LF 20 nach DIN 14530-11:2019-11 — Kauf von 1 Stück fabrikneues Fahrgestell zur Verwendung als Feuerwehrfahrzeug Löschgruppenfahrzeug LF 10 nach DIN 14530-5:2019-11 — Kauf von 1 Stück fabrikneuer Aufbau Feuerwehrfahrzeug Löschgruppenfahrzeug LF 10 nach DIN 14530-5:2019-11

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).