AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
landseitige Ammoniak-Betankungsanlage
Stammdaten
- Auftraggeber
- Leibniz-Institut f. Plasmaforschung & Technologie
- Veröffentlicht
- 15.03.2024
- Frist (Submission)
- 16.04.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 38000000 — Labor-, optische und Präzisionsgeräte
- Branche
- Energie & Umwelt
- Geschätzter Wert
- 820.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Das CAMPFIRE-Bündnis entwickelt Technologien für ein zukünftig Ammoniak-basiertes Energiesystem. Im Rahmen des CAMPFIRE Umsetzungsprojektes im BMBF Leitvorhaben TransHyDE wird die flexible und energieeffiziente Ein- und Ausspeicherung von Ammoniak für die zukünftige Anwendung in industriellen Tankanlagen für den Transport von Ammoniak auf Schiffen, zu Wasser und auf der Schiene untersucht und verschiedene Funktionsmuster entwickelt. Im Rahmen der zu vergebenden Leistung wird ein Funktionsmuster für eine zukünftig landseitig eingesetzte Betankungsanlage für die Shore-to-Ship-Betankung auf der Basis einer durch das auftragsgeberseitige Projektteam entwickelten innovativen Wärme- und Energiebereitstellungstechnologie benötigt. Das Funktionsmuster soll Betankungsraten von druck- und kaltverflüssigtem Ammoniak von bis zu 2 kg/s ermöglichen. Es muss zudem durch einen minimalisierten Ansatz eine neuartige Betankungs-Technologie umsetzen, die zukünftig an verschiedenen Standorten flexibel einsetzbar ist. Das Funktionsmuster soll durch den Auftragnehmer entwickelt und im CAMPFIRE Open Innovation Lab auf dem Gelände der YARA GmbH & CO KG in Poppendorf bei Rostock umgesetzt und In-Betrieb genommen werden.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 12 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 16.04.2024
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Leibniz-Institut f. Plasmaforschung & Technologie, Greifswald, Hansestadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.