AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/161192-2024) · Abgerufen am 14.08.2026 05:49 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-161192-2024/

B43 Außenanlagen, DLG, Konviktstr.11a, Neub. 3-Fachturnh. m. Mensa+Schulräumen St.Bonaventura-Schule

Notice-ID: ted-161192-2024 · Procedure-ID: 26d3ebbf-e9e7-4abb-bd91-f3b95bcf400f

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
St. Ulrichswerk der Diözese Augsburg GmbH
Veröffentlicht
18.03.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45112700 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Kurz-Beschreibung: Im Zuge des Umbaus der St. Bonaventura Schulen und des Neubaus einer Dreifachsporthalle mit Schulräumen in Dillingen sollen die Freianlagen in drei räumlich voneinander getrennten Bereichen, neu gestaltet werden. Im westlich gelegenem Vorbereich zur Maria-Theresia-Haselmayr-Straße entsteht die offene und einladende Schulhoffläche aus Betonpflaster. Sitzgelegenheiten aus Beton bilden hier unter Bäumen Aufenthaltsqualität. Im rückwärtigem Bereich des bereits vorhandenen Innenhofs werden die durch den Hochbau beeinträchtigten Flächen als Terrassenfläche wieder hergestellt. Der nördliche Abschnitt hinter Turnhalle und des Schulbauwerks ist vor allem durch funktionale Nutzungen zur Parkierung von PKW und Fahrrädern und deren Erschließung vorgesehen. Hauptmassen: Betonpflaster, m², 970 Betonpflaster für m², 610 Pflaster, Straße, m², 340 Drainfugenpflaster, m², 270 Sitzriegel, m, 26 Rasenfugenpflaster, m², 160 Bäume, Stück, 13 Fertiggarage, Stück, 1

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Höfle+Wohlrab Bau GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).