AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 31.05.2026 05:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-162007-2025/

Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Microsoft Handelspartner Rahmenvertrag (Microsoft Enterprise Agreement)

Notice-ID: ted-162007-2025 · Procedure-ID: ce01503e-4455-419b-a78f-01a7cc20a1b3

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Stammdaten

Auftraggeber
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Veröffentlicht
12.03.2025
Frist (Submission)
13.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
Beratung & Dienstleistungen

Beschreibung

Abschluss eines Microsoft Handelspartner-Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von 36 Monaten auf Grundlage des neuen Mantelvertrags zur Nachfolge des Microsoft Business and Service Agreement (MBSA U5223585) zwischen Microsoft und dem Bundesministerium des Innern (BMI). Der Beitritt des AG zur äquivalenten Nachfolge des Konzernvertrags Plattform (7360712) erfolgt nach Abschluss des Handelspartner- Rahmenvertrages. Die Preisbildung innerhalb dieser Vergabe erfolgt auf Grundlage der Händler-Einkaufspreise aus Februar 2025. Die Schätzmengen der Rahmenvereinbarung entsprechen den im Preisblatt/Leistungsverzeichnis genannten Mengen. Sie wurden vom AG im Rahmen einer Bedarfsschätzung ermittelt. Sie spiegeln demnach den voraussichtlichen Bedarf und die voraussichtliche Abnahmemenge wieder. Der AN hat keinen Anspruch auf Abnahme dieser Zahlen während der vorgesehenen Vertragslaufzeit. Sie dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage für die Erstellung des Angebotes. Die Höchstmenge der aus der Rahmenvereinbarung abrufbaren Menge entspricht den genannten Mengen plus 10%.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).