AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.05.2026 03:57 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-162088-2024/

Deutschland – Installation von Sanitäreinrichtungen – Sanierung Schulkomplex Görlitz-Königshufen, Förderzentrum "Mira Lobe" in 02828 Görlitz | Los 401 - Sanitärinstallation | Offenes Verfahren gemäß § 3 Nr. 1 VOB/A EU

Notice-ID: ted-162088-2024 · Procedure-ID: 018e3133-0b95-43f2-b02d-b03e3ebf6ebc

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Görlitz
Veröffentlicht
18.03.2024
Frist (Submission)
16.04.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45332400 — Bauleistungen
Branche
IT & Digitalisierung

Beschreibung

Sanierung Schulkomplex Görlitz- Königshufen, Förderzentrum „Mira Lobe“ in 02828 Görlitz Los 401 - Sanitärinstallation: Montage ca. 280 m Abwasserrohr aus Kunststoff bis DN 100 in Teillängen; Lieferung von 16Stk. Dachhauben für Schmutzwasseranlagen; Montage ca. 520m Trinkwasserrohr in Teillängen, Edelstahl bis DN 50 einschl. Armaturen und Wärmedämmung gem. EnEV Brandschutzdurchführungen bis R90 für Trink- und Schmutzwasseranlagen; Montage von 54 Stk. Waschtischanlagen, 20 Stk. WC-Anlagen, 11 Stk. Urinal Anlagen, 3 Stk. WC- und Waschtischanlagen barrierefrei; 2Stk. Duschanlagen barrierefrei; 3 Stk. Ausgussanlagen und 1 Stk. Gipsfanganlagen; Sanitärausstattung mit Accessoires; 16 Stk. dezentrale Warmwasserbereitung bis 24kW; Zentrale Warmwasserbereitung WWS-300l, Wasseranalysen gem. TrinkwV; Arbeitshöhe bis 4,00m OKF Ausführungsbeginn: 17.06.2024 Ausführungsende: 29.08.2025 Zwischenfristen: Fertigstellung Feininstallation 27.06.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).