AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18c19d4c1ab-60b33c9c27e0b092) · Abgerufen am 30.07.2026 06:35 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-162653-2024/

Empfangs- und Wachdienstleistung in Mecklenburg-Vorpommern

Notice-ID: ted-162653-2024 · Procedure-ID: 85ba85fe-76b1-46a8-bcc9-97575c2a0788

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Stammdaten

Auftraggeber
Deutsche Rentenversicherung Nord, Hamburg
Veröffentlicht
15.03.2024
Frist (Submission)
15.04.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79992000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Empfangs- und Wachdienstleistung

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Empfang Standort Neubrandenburg

Erfüllungsort
Neubrandenburg

Los 2 — Revier- und Wachdienst Standort Neubrandenburg

Erfüllungsort
Neubrandenburg

Los 3 — Revierdienst Dienststelle Rostock

Erfüllungsort
Rostock

Los 4 — Revierdienst Dienststelle Stralsund

Erfüllungsort
Stralsund

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2024
Ende
30.06.2028

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).