AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Freianlagen zum Neubau Jugendfreizeitstätte und Neuanlage Sportanlagen Margarethenstraße, Pullach i. Isartal
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Pullach i. Isartal, Pullach i. Isartal
- Veröffentlicht
- 15.03.2024
- Frist (Submission)
- 15.03.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71222000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 337.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Im Zuge des Neubaus einer Jugendfreizeitstädte möchte die Gemeinde Pullach die umgebenden Freianlagen im Bestand neu strukturieren und anlegen. Neben den die Jugendfreizeitstätte umgebenden Freianlagen und einer Zufahrt, sollen u.a. ein Streetballplatz als Allwetterplatz, ein Bolzplatz als Kunstrasenplatz, ein Sportplatz als Rasenplatz und eine kombinierte Lärmschutz-/Boulderwand realisiert werden. Die zu überplanende Fläche beläuft sich auf ca. 17.880 m². Die auf dem Gelände ebenfalls zu realisierende Skateanlage ist nicht Gegenstand des Auftrags. Im Vorfeld zu diesem Vergabeverfahren wurde eine Flächenstudie mit einer Kostenprognose durch das Landschaftsarchitekturbüro CB.LA, München erstellt. Die Flächenstudie mit der Kostenprognose liegt den Vergabeunterlagen bei.Es wird das Ziel verfolgt, durch eine nachhaltige und innovative Planung einen Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz zu leisten: Gesucht werden demnach richtungsweisende Entwürfe, denen es gelingt, mit einem möglichst geringen Einsatz von Energie und Ressourcen (u.a. durch Suffizienz- und Effizienzstrategien) die höchstmögliche Gesamtwirtschaftlichkeit, Behaglichkeit, Gebrauchstauglichkeit, Multifunktionalität und Qualität zu erzielen. Darüber hinaus sollen die Freianlagen klimaresilient, bedarfsgerecht, betriebssicher und robust sein. Hierbei werden innovative Lösungsansätze erwartet und gefördert.Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanungen Freianlagen und Verkehrsanlagen entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 2 und 4, die LPH 1 bis 9.Die Beauftragung erfolgt für zwei Teilbereiche:Teilbereich 1: umgebende Freianlagen der Jugendfreizeitstätte mit der Zufahrt und alle weiteren FlächenNach derzeitigem Kenntnisstand stuft der Auftraggeber die Objektplanung Freianlagen entsprechend HOAI Anlage 11 für den Teilbereich 1 in die Honorarzone III sowie die Objektplanung Verkehrsanlagen für die Erschließungsstraße in die Honorarzone II ein.Teilbereich 2: einem Streetballplatz als Allwetterplatz, einem Bolzplatz als Kunstrasenplatz, einem Sportplatz als Rasenplatz und eine kombinierte Lärmschutz-/Boulderwand Nach derzeitigem Kenntnisstand stuft der Auftraggeber die Objektplanung Freianlagen entsprechend HOAI Anlage 11 für den Teilbereich 2 in die Honorarzone IV ein.Die Beauftragung erfolgt nach § 38 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden.Als Baukostenobergrenze hat die Gemeinde Pullach die voraussichtlichen Erstellungskosten (KGR 500, brutto) von 2,175 Mio. EUR für die Gesamtmaßnahme festgelegt. Eine Überschreitung der Baukostenobergrenze bedarf einer erneuten Beschlusslage. Auf den Teilbereich 1 entfallen ca. 28% der voraussichtlichen Erstellungskosten.Der Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung im 2. Quartal 2024. Mit der Durchführung der Baumaßnahme soll ab Januar 2025 begonnen werden. Die Fertigstellung der Baumaßnahme soll im Dezember 2026 und die Nutzungsaufnahme im Januar 2027 erfolgen. Abschließende Arbeiten sollen Anfang 2027 abgeschlossen sein.Die Maßnahme wird öffentlich gefördert (Erfordernis eines Verwendungsnachweises).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.07.2024
- Ende
- 31.12.2027
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 15.03.2024
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.