AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Stichprobenmonitoring von Schlammpeitzger, Stromgründling und Bitterling (gesamt: 3 Lose)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)
- Veröffentlicht
- 19.03.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
Beschreibung
Auszug aus der Leistungsbeschreibung: Der Untersuchungsraum für Los 1 umfasst 17 Stichprobenstellen (STPE) für die Erfassung des Schlammpeitzgers gemäß Monitoringkonzept. Die STPE befinden sich in Sachsen-Anhalt innerhalb acht Landkreise (Haldensleben, Halberstadt, Wittenberg, Dessau-Roßlau, Köthen, Burg, Stendal, Salzwedel). Der Untersuchungsraum ist bereits festgelegt. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen für den Schlammpeitzger abgewichen werden. Die Befischung an den Stichprobestellen ist auf den Schlammpeitzger ausgerichtet und entsprechend methodisch anzupassen. Die Erfassung wird mit Hilfe der Elektrobefischung durchgeführt und erfordert artspezifischen Aufwand, um den Anforderungen der FFH-RL zu entsprechen. Die Probestrecke sollte repräsentativ für die unterschiedlichen Strukturen im Untersuchungsgebiet sein (flache, schwach fließende, warme, nährstoffreiche Gewässer des Flachlandes und kleine, weichgründige, vegetationsreiche Flachgewässer mit überwiegend organisch geprägter Feinsedimentauflagen). Die konkrete Festlegung der zu befischenden Teilbereiche des Gewässers treffen die Bearbeiter vor Ort. Die Befischungen sind zu den für die Art am besten geeigneten Zeiten/Monaten durchzuführen, ggf. sind weitere Vorgaben für die Arten aufgeführt. Neben der FFH-Art Schlammpeitzger sind die Nachweise aller weiteren Arten in den Fangprotokollen zu dokumentieren. Die Individuen sind in Größenklassen bezüglich ihrer Länge in der dafür vorgesehenen Tabelle zu verzeichnen. Die Befischungsergebnisse werden in speziellen WRRL-Feldprotokollen dokumentiert. Zusätzlich zu den grundlegenden WRRL-Feldprotokollen für die Befischung sind FFH-Feldprotokolle für ergänzende Kriterien der FFH-Richtlinie auszufüllen. Das FFH-Feldprotokoll ist sowohl bei einem konkreten Nachweis der Art mit der Befischung, als auch bei Befischungen ohne konkreten Nachweis der betreffenden Fischart (Negativnachweise) auszufüllen. 3.3 Berichte und Teilleistungen 3.3.1 Teilleistungen Der AN verfasst schriftliche Berichte, in dem die geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Zwischen- und Endbericht zu Los 1 gelten jeweils als eine Teilleistung: - Teilleistung 1.1: Zwischenbericht Teilleistung 1.1 enthält die gesamten Daten der Geländeerfassungen einschließlich Fotodokumentation des Jahres 2024 - Teilleistung 1.2: Endbericht Teilleistung 1.2 enthält die Auswertung und Ergebnisdarstellung der Geländeerfassungen des Jahres 2024 und landesweit gültige Gesamtdarstellungen des Monitoringdurchgangs. Die Geländeerhebungen sind in dem Untersuchungsjahr 2024 durchzuführen. Jedes Monitoringgebiet ist einmal vollständig zu bearbeiten. 3.3.2 Berichtsformat, Dokumentation und Datenhaltung 3.3.2.1 Zwischenbericht Der Zwischenbericht enthält alle erhobenen Daten in den folgenden Formaten: - Datenbank aller Nachweise der Fische auf den Untersuchungsflächen als Multibase CS-Datei - Datenbank aller Nachweise der Fische auf den Untersuchungsflächen im MS Excel-Format. - digitalisierte topographische Daten als ArcView-shapefiles bzw. Koordinaten - digitale Fotodokumentation mit eindeutiger Kennzeichnung einschließlich Lokalisierung der Bilddateien (Format: vorzugsweise jpg) 3.3.2.2 Endbericht Der schriftliche Endbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. Dem Endbericht sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen. In Ermangelung eines ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats: Weitere Informationen wie Abbildungen, Informationen zu Dokumentation und Datenhaltung, Berichte, Teilleistungen und Termine, Ausführungsfristen/Zahlungen, Sonstige Festlegungen, durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen, Eignungskriterien, Quellen entnehmen Sie bitte: der Anlage "Leistungsbeschreibung" und deren Anlagen. — Der Untersuchungsraum für Los 2 umfasst fünf Stichprobenstellen (STPE) für die Erfassung des Stromgründlings gemäß Monitoringkonzept. Die STPE befinden sich in Sachsen-Anhalt innerhalb fünf Landkreise (Burg, Bernburg, Wittenberg, Dessau-Roßlau, Magdeburg). Der Untersuchungsraum ist bereits festgelegt. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen für den Stromgründling abgewichen werden. Die Befischung an den Stichprobestellen ist auf die genannte Art Stromgründling der einzelnen Standorte ausgerichtet und entsprechend methodisch anzupassen. Bei den Erfassungen ist zu berücksichtigen, dass die nachfolgende Bewertung sowohl nach den BWS für R. belingi als auch R. vladykovi erfolgen soll. Die Erfassungsmethodik ist entsprechend auszurichten Die Erfassung der Fischart des FFH-Monitorings wird mit Hilfe der Elektrobefischung durchgeführt und erfordert artspezifischen Aufwand, um den Anforderungen der FFH-RL zu entsprechen. Die Befischungen sind bei Nacht durchzuführen (mindestens eine Stunde nach Anbruch der Dunkelheit), da sich die Art nachts im Flachwasserbereichen aufhält und die Nachweisbarkeit dadurch erhöht wird. Die Befischungen sind zu den für die Art am besten geeigneten Zeiten/Monaten durchzuführen, ggf. sind weitere Vorgaben für die Arten aufgeführt. Der Umfang des zu beprobenden Gewässerabschnitts soll sich an den methodischen Vorgaben der Probenahme gemäß Handbuch zu fiBS (fischbasiertes Bewertungssystems für Fließgewässer) orientieren. Neben der FFH-Art Stromgründling sind die Nachweise aller weiteren Arten in den Fangprotokollen zu dokumentieren. Die Befischungsergebnisse werden in speziellen WRRL-Feldprotokollen dokumentiert. Zusätzlich zu den grundlegenden WRRL-Feldprotokollen für die Befischung sind FFH-Feldprotokolle für ergänzende Kriterien der FFH-Richtlinie auszufüllen. Das FFH-Feldprotokoll ist sowohl bei einem konkreten Nachweis der Art mit der Befischung, als auch bei Befischungen ohne konkreten Nachweis der betreffenden Fischart (Negativnachweise) auszufüllen. Die Erfassung und Bewertung des Stromgründlings R. belingi soll alternativ anhand zweier Bewertungsschemata (BWS) erfolgen: BWS für R. belingi sowie BWS für R. vladykovi. Anwendbarkeit und Ergebnisse beider Schemata sollen dabei verglichen werden. Daraus soll eine Empfehlung für die fachlich sinnvollste Vorgehensweise bei der Bewertung abgeleitet werden. 4.2 Dateneingaben Der AN nimmt die Eingaben der erhobenen und recherchierten Daten vor. Es soll größtmögliche Vergleichbarkeit der Darstellungen mit früheren Berichten angestrebt werden. 4.3 Berichtsformat, Dokumentation und Datenhaltung Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Der Endbericht enthält die Auswertung und Ergebnisdarstellung der Geländeerfassungen des Jahres 2025 und landesweit gültige Gesamtdarstellungen des Monitoringdurchgangs. Der schriftliche Endbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. Dem Endbericht sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern — Der Untersuchungsraum umfasst fünf Stichprobenstellen (STPE) für die Erfassung des Bitterlings gemäß Monitoringkonzept. Die STPE befinden sich in Sachsen-Anhalt innerhalb vier Landkreise (Salzwedel, Stendal, Bernburg, Wittenberg). Der Untersuchungsraum ist bereits festgelegt. Es soll möglichst nicht von den definierten Probestellen für den Bitterling abgewichen werden. Die Befischung an den Stichprobestellen ist auf den Bitterling ausgerichtet und entsprechend methodisch anzupassen. Die Erfassung wird mit Hilfe der Elektrobefischung durchgeführt und erfordert artspezifischen Aufwand, um den Anforderungen der FFH-RL zu entsprechen. Die Befischungen sind zu den für die Art am besten geeigneten Zeiten/Monaten durchzuführen, ggf. sind weitere Vorgaben für die Arten aufgeführt. Neben der FFH-Art Bitterling sind die Nachweise aller weiteren Arten in den Fangprotokollen zu dokumentieren. Die Probestrecke bzw. –fläche zur Erfassung des Bitterlings sollte mindestens 200 m oder 500 m² betragen sowie repräsentativ für die unterschiedlichen Habitatstrukturen im Untersuchungsgebiet sein. Der Großmuschelbestand, welcher zur Reproduktion des Bitterlings von entscheidender Bedeutung ist, soll vom AN auf Grund des hohen Aufwands nicht gezielt erfasst werden. Die Befischungsergebnisse werden in speziellen WRRL-Feldprotokollen (Stammfeldprotokoll, Feldprotokoll für die Elektrobefischung) dokumentiert. Zusätzlich zu den grundlegenden WRRL-Feldprotokollen für die Befischung sind FFH-Feldprotokolle für ergänzende Kriterien der FFH-Richtlinie auszufüllen. Das FFH-Feldprotokoll ist sowohl bei einem konkreten Nachweis der Art mit der Befischung, als auch bei Befischungen ohne konkreten Nachweis der betreffenden Fischart (Negativnachweise) auszufüllen. 5.2 Dateneingaben Der AN nimmt die Eingaben der erhobenen und recherchierten Daten vor. Dabei sind die Vorgaben zu beachten. Es soll größtmögliche Vergleichbarkeit der Darstellungen mit früheren Berichten angestrebt werden. 5.3 Berichtsformat, Dokumentation und Datenhaltung Der AN verfasst einen schriftlichen Endbericht, in dem die geforderten Angaben vollständig im Zusammenhang dargestellt sind. Der Endbericht enthält die Auswertung und Ergebnisdarstellung der Geländeerfassungen des Jahres 2026 und landesweit gültige Gesamtdarstellungen des Monitoringdurchgangs. Der schriftliche Endbericht ist in einfacher Ausfertigung zu liefern. Dem Endbericht sind sämtliche erhobenen Daten und Auswertungsergebnisse sowie der Textteil, Abbildungen und Fotos in Dateiform auf Datenträgern beizufügen.
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- Gewässerbiologische Station Kratzeburg
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 23.01.2024
- Vergabeergebnis