AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 04.06.2026 21:18 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-166426-2025/

Rahmenvertrag Gleisbauarbeiten

Notice-ID: ted-166426-2025 · Procedure-ID: 3e72996f-47e1-4697-94c7-65bd195711b3

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH, Bonn
Veröffentlicht
28.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45234000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Los 1 - konventioneller Gleisbau Zu den auszuführenden Leistungen zählen insbesondere: - Instandsetzung von Gleisen und Weichen - Baustelleneinrichtung, Genehmigungen und - Verkehrssicherung - Bewetterung - Vermessung - Schienenlieferungen - Oberflächenaufbruch im Gleisbereich - Erd- und Bettungsarbeiten - Entsorgung - Gleis- und Weichenentwässerung - Kabeltiefbau für Gleise und Weichen - Gleisausbau - Weichenausbau - Gleiseinbau - Weicheneinbau Los 2 - Schweißtechnik - Schienenschweißungen, Fülldrahtschweißen - Thermit-Schienenstoßschweißungen Los 3 - Stopftechnik - Weiche stopfen und richten, nach angeschriebenen Werten, mit kombinierter Stopf-Richtmaschine

Lose

9 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2025
Ende
31.08.2027
Verlängerungsoption
bis zu 4× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
111 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).