AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.07.2026 23:48 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-167463-2025/

Reinigugnsleistungen für Schulen, Kindertagesstätten und Verwaltungsgebäude

Notice-ID: ted-167463-2025 · Procedure-ID: 307141b5-62a2-4a51-8e74-d26e1a6255ba

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Stammdaten

Auftraggeber
Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst, Droyßig
Veröffentlicht
27.02.2025
Frist (Submission)
18.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Geschätzter Wert
301.421 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Reinigungsleistungen für Schulen, Kindertagesstätten und optional Verwaltungsgebäude und Trauzimmer

Lose

5 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 5 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Position

Erfüllungsort
Kretzschau

Los 2 — Position

Erfüllungsort
Gutenborn/ OT Droßdorf

Los 3 — Position

Erfüllungsort
Droyßig

Los 4 — Position

Erfüllungsort
Wetterzeube

Los 5 — Position

Erfüllungsort
Schnaudertal/ OT Bröckau

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2025
Ende
30.04.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
74 Tage

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).