AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 08.05.2026 15:41 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-169373-2024/

Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Tragwerksplanung

Notice-ID: ted-169373-2024 · Procedure-ID: 3b84c5b2-3bc3-4bdd-aa12-8044e6a2a6f7

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Niederlassung Mitte Zentrale Vergabe
Veröffentlicht
21.03.2024
Notice-Typ
cont-modif
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Die Philipps Universität Marburg plant im Zusammenhang mit dem HEUREKA-Programm des Landes Hessen den Forschungsneubau eines Hochsicherheitslabors mit der Sicherheitsstufe Biosafety Level 4 für das Institut der Virologie. Ziel des Verhandlungsverfahrens nach § 17 VgV ist die Vergabe von Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 - 52 HOAI). Das Gebäude beinhaltet eine Nutzungsfläche (NUF 1-6) 784 m². Circa 37% der NUF 1-6 sind Laborflächen. Das Gebäude enthält eine Tierhaltung. Die Planungen sind vertraulich zu behandeln und für Dritte unzugänglich zu verwahren. Die Kostengruppen 300 und 400 umfassen ca. 24,9 Mio. EUR brutto. Geplanter Baubeginn: 12/2023. Das Planungsprojekt steht unter einem besonderen Geheimhaltungsschutz. Informationen und Daten jeglicher Art dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Technikzentralen und hoch installierte Bereiche werden ab der Entwurfsplanung 3-dimensional gezeichnet. Auf Grund des Geheimhaltungsschutzes werden alle Daten zentral über einen Projektserver verwaltet.

Vergabe-Status

Vertragsänderung
Bestehender Vertrag modifiziert

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).