AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=622592) · Abgerufen am 30.07.2026 08:19 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-171607-2024/

Saline Oberilm - Umsetzung Abschlussbetriebsplan, Planungsleistungen für die Verwahrung der Kaverne III und Kavernenbohrung III

Notice-ID: ted-171607-2024 · Procedure-ID: 0fe5afa1-85fa-4f36-be64-35c9c861cdd6

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG Thüringen), Erfurt
Veröffentlicht
20.03.2024
Frist (Submission)
30.04.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
535.370 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieses Verfahrens sind Planungsleistungen für das Projekt Saline Oberilm, Umsetzung des Abschlussbetriebsplanes. Die Leistungen umfassen insbesondere Planungsleistungen zur Verwahrung der Kaverne III und Kavernenbohrung III sowie zum Rückbau des Soleauffangbeckens inkl. Entsorgungskonzept. Die einzelnen Leistungen sind in Arbeitspakete (AP 1 bis 10) untergliedert, welche der den Teilnahmeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen sind.

Vertragslaufzeit

Beginn
14.10.2024
Ende
31.12.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
100 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).