AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.swm.de/einkauf/bekanntmachungen) · Abgerufen am 03.10.2026 19:22 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-174688-2025/

SV-FLA-250314-007 - TWT Tram-Westtangente, Spartenkoordination

Notice-ID: ted-174688-2025 · Procedure-ID: adc8e6b7-b36c-4f8f-8811-e6475715526c

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtwerke München GmbH, München
Veröffentlicht
17.03.2025
Frist (Submission)
23.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der „Spartenkoordinator“ koordiniert die Spartenträger und die Abhängigkeiten der Verlegungen und Umverlegungen sämtlicher Sparten im Bauablauf innerhalb der jeweiligen Verkehrsphasen pro Bauabschnitt. Der Spartenkoordinator stimmt sich dabei stets mit der Baukoordination ab. Der AN hat für die gesamte Baumaßnahme der Spartenumlegungen und Spartenneuverlegungen die verschiedenen Spartenträger und die bauausführenden Firmen im Hinblick auf den Bauablauf auf Grundlage des Bauzeitenplanes und des Verkehrsphasenplanes zu koordinieren. Koordination der Sparten Kanal, Gas, Fernwärme, Wasser, Strom und Telekommunikation im Neubau und Umbau im Bestand und innerstädtischen Bereich

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2025
Ende
31.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
68 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).