AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Kopierpapier
Stammdaten
- Auftraggeber
- EK-UNICO GmbH, Münster
- Veröffentlicht
- 03.03.2025
- Frist (Submission)
- 03.04.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 30197642 — Büromaschinen und Computer
- Branche
- Büro & Verwaltung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die EK-UNICO GmbH und die Sana Einkauf & Logistik GmbH beabsichtigen die Beschaffung von Kopierpapier im Auftrag der in der Anlage Teil_A 01 beauftragenden Auftraggeber nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage Teil D 01) durchzuführen. Im Rahmen der Auftraggeber wurden ausschließlich die Hauptstandorte aufgeführt. Die Bekanntmachung ist auch gültig für die Nebenstandorte bzw. gesellschaftlich verbundene Unternehmen, bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die vollständige Auflistung gemäß Anlage Teil A 01 "Auftraggeber". — Die EK-UNICO GmbH und die Sana Einkauf & Logistik GmbH beabsichtigen die Beschaffung von Kopierpapier im Auftrag der in der Anlage Teil_A 01 beauftragenden Auftraggeber nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage Teil D 01) durchzuführen. Im Rahmen der Auftraggeber wurden ausschließlich die Hauptstandorte aufgeführt. Die Bekanntmachung ist auch gültig für die Nebenstandorte bzw. gesellschaftlich verbundene Unternehmen, bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die vollständige Auflistung gemäß Anlage Teil A 01 "Auftraggeber".
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Kopierpapier DIN A 4
- Erfüllungsort
- Dresden
Los 2 — Kopierpapier DIN A 3
- Erfüllungsort
- Münster
Vertragslaufzeit
- Periode
- 12 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 9 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 03.04.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.