AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.07.2026 04:06 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-176586-2024/

Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI

Notice-ID: ted-176586-2024 · Procedure-ID: 4300825b-4a3d-430b-a9a4-6a8dff84b285

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Stammdaten

Auftraggeber
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Freiburg, Freiburg
Veröffentlicht
21.03.2024
Frist (Submission)
22.04.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
407.563 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

KE, Polizeirevier, iLab und Neue Arbeitswelten Fachplanungsleistungen für die Technische Ausrüstung nach Teil 4, Abschnitt 2 der HOAI 2021 Geschätzte Kosten der Kostengruppe 400: 2,4 Mio. Euro brutto. Die Beauftragung gliedert sich dabei in folgende zwei Lose: Los 1: Anlagengruppe 1, 2, 3, 8 Los 2: Anlagengruppe 4, 5

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — HLS

Geschätzter Wert
41.176 €

Los 2 — Elektro

Geschätzter Wert
366.387 €

Vertragslaufzeit

Beginn
15.07.2024
Ende
31.07.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).