Personenverkehrsdienste im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel WAF 8
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Beschreibung
Der Kreis Warendorf beabsichtigt als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste des Linienbündels WAF 8. Zum Betriebsbeginn am 7.1.2025 handelt es sich um die folgenden Verkehrsdienste: • R11 (Münster – Telgte – Warendorf) • R15 (Warendorf – Sassenberg – Füchtorf - Glandorf) • 311 (Warendorf – Beelen) • 312 (Warendorf – Sassenberg – Versmold) • 316 (Warendorf – Sassenberg – Harsewinkel – Marienfeld) Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen im Sinne von § 44 PBefG). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan (NVP) in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbefö
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr für das Linienbündel WAF 8 im Kreis Warendorf.
- Auftragsgegenstand sind öffentliche Personenverkehrsdienste gemäß Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.
- Die Verkehrsleistungen umfassen mehrere Buslinien (R11, R15, 311, 312, 316) und können sich an veränderte Bedürfnisse anpassen.
- Es wird ein ausschließliches Recht zur Erbringung der Verkehrsleistungen erteilt.
- Bieter sollten sich auf umfangreiche Nachweise zur Eignung und Leistungsfähigkeit vorbereiten.
Der Kreis Warendorf beabsichtigt, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für Personenverkehrsdienste im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel WAF 8 zu vergeben.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Preiseinschätzung
Basierend auf 203 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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