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Lieferung und Inbetriebnahme von IT-Hardware-Komponenten im Rahmen des Digitalpaktes für die Schulen der Stadt Tettnang
Stadt Tettnang · Tettnang · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
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Lieferung von Anzeige- und Interaktionsgeräten Wandhalterungen Dokumentenkameras (Elmo L-12W) Lautsprechern Air Servern — Lieferung von -U6-Enterprise WLAN Accesspoints - 1 Server - 1 NAS — Lieferung von - Notebooks - iPads - und Zubehör
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Lieferung und Inbetriebnahme von IT-Hardware für Schulen, darunter Anzeige- und Interaktionsgeräte, WLAN, Server, NAS, Notebooks und iPads.
- Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt 986.600 EUR.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren mit Standardbekanntmachung.
- Bieter müssen die geforderten IT-Komponenten liefern und in Betrieb nehmen können.
Die Stadt Tettnang schreibt die Lieferung und Inbetriebnahme von IT-Hardware-Komponenten im Rahmen des Digitalpaktes für Schulen aus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Kriterium nach Wichtigkeit
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Preises und der Qualität der Leistung erteilt. Die Angebote werden nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gem. UfAB 2018, d.h. es wird das Preis-Leistungs-Verhältnis gebildet. Dabei wird jeweils eine Kennzahl Z für das Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt. Das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis den Zuschlag.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nachprüfungsantrag vor, zuständigen Vergabekammer ist nur zulässig ist, soweit der Antragsteller - den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Ange-botsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalen-dertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 986.600 €1 Veröffentlichung
- Frist 22.04.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 544 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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