AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.05.2026 21:37 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-178332-2025/

Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – BLB NRW Köln / Bund/ Militärische Bundesbauliegenschaften / RÜV-Begehungen

Notice-ID: ted-178332-2025 · Procedure-ID: 81ed27d7-7205-4cc3-9ba0-25321c1438af

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Stammdaten

Auftraggeber
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Köln
Veröffentlicht
19.03.2025
Frist (Submission)
24.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes regelt Art und Umfang der Überwachung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen. Sie dient dem Schutz vor Gefahren, die von Bau-werken, baulichen Anlagen oder Baukonstruktionen ausgehen. Grundsätzlich findet in der Regel eine jährliche Begehung statt. Sie umfasst die Besichtigung der baulichen Anlage und Sichtkontrolle der sicherheitsrelevanten Bauteile ohne größere Hilfsmittel. Bei der Begehung ist über die Feststellungen des Zustandes der tragenden Konstruktionen hinaus auch zu prüfen, ob schädliche Einflüsse auf die Standsicherheit vorliegen, ob z.B. Dachabdichtungen und Dacheindeckungen sowie Dachentwässerungen funktionstüchtig sind. Sofern gefahrenrelevante Schäden vermutet werden, ist eine handnahe oder ggf. eine weitergehende Untersuchung durchzuführen, die Ursachen und Maßnahmen zur Behebung oder Sicherung aufzeigt. Die Gebäude sollen durch eine individuelle Risikoeinschätzung eine adäquate Art der Überwachung sowie Umfang und Häufigkeit festgelegt bekommen. — Die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes regelt Art und Umfang der Überwachung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen. Sie dient dem Schutz vor Gefahren, die von Bau-werken, baulichen Anlagen oder Baukonstruktionen ausgehen. Grundsätzlich findet in der Regel eine jährliche Begehung statt. Sie umfasst die Besichtigung der baulichen Anlage und Sichtkontrolle der sicherheitsrelevanten Bauteile ohne größere Hilfsmittel. Bei der Begehung ist über die Feststellungen des Zustandes der tragenden Konstruktionen hinaus auch zu prüfen, ob schädliche Einflüsse auf die Standsicherheit vorliegen, ob z.B. Dachabdichtungen und Dacheindeckungen sowie Dachentwässerungen funktionstüchtig sind. Sofern gefahrenrelevante Schäden vermutet werden, ist eine handnahe oder ggf. eine weitergehende Untersuchung durchzuführen, die Ursachen und Maßnahmen zur Behebung oder Sicherung aufzeigt. Die Gebäude sollen durch eine individuelle Risikoeinschätzung eine adäquate Art der Überwachung sowie Umfang und Häufigkeit festgelegt bekommen. — Die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes regelt Art und Umfang der Überwachung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen. Sie dient dem Schutz vor Gefahren, die von Bau-werken, baulichen Anlagen oder Baukonstruktionen ausgehen. Grundsätzlich findet in der Regel eine jährliche Begehung statt. Sie umfasst die Besichtigung der baulichen Anlage und Sichtkontrolle der sicherheitsrelevanten Bauteile ohne größere Hilfsmittel. Bei der Begehung ist über die Feststellungen des Zustandes der tragenden Konstruktionen hinaus auch zu prüfen, ob schädliche Einflüsse auf die Standsicherheit vorliegen, ob z.B. Dachabdichtungen und Dacheindeckungen sowie Dachentwässerungen funktionstüchtig sind. Sofern gefahrenrelevante Schäden vermutet werden, ist eine handnahe oder ggf. eine weitergehende Untersuchung durchzuführen, die Ursachen und Maßnahmen zur Behebung oder Sicherung aufzeigt. Die Gebäude sollen durch eine individuelle Risikoeinschätzung eine adäquate Art der Überwachung sowie Umfang und Häufigkeit festgelegt bekommen. — Die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes regelt Art und Umfang der Überwachung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen. Sie dient dem Schutz vor Gefahren, die von Bau-werken, baulichen Anlagen oder Baukonstruktionen ausgehen. Grundsätzlich findet in der Regel eine jährliche Begehung statt. Sie umfasst die Besichtigung der baulichen Anlage und Sichtkontrolle der sicherheitsrelevanten Bauteile ohne größere Hilfsmittel. Bei der Begehung ist über die Feststellungen des Zustandes der tragenden Konstruktionen hinaus auch zu prüfen, ob schädliche Einflüsse auf die Standsicherheit vorliegen, ob z.B. Dachabdichtungen und Dacheindeckungen sowie Dachentwässerungen funktionstüchtig sind. Sofern gefahrenrelevante Schäden vermutet werden, ist eine handnahe oder ggf. eine weitergehende Untersuchung durchzuführen, die Ursachen und Maßnahmen zur Behebung oder Sicherung aufzeigt. Die Gebäude sollen durch eine individuelle Risikoeinschätzung eine adäquate Art der Überwachung sowie Umfang und Häufigkeit festgelegt bekommen. — Die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes regelt Art und Umfang der Überwachung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen. Sie dient dem Schutz vor Gefahren, die von Bau-werken, baulichen Anlagen oder Baukonstruktionen ausgehen. Grundsätzlich findet in der Regel eine jährliche Begehung statt. Sie umfasst die Besichtigung der baulichen Anlage und Sichtkontrolle der sicherheitsrelevanten Bauteile ohne größere Hilfsmittel. Bei der Begehung ist über die Feststellungen des Zustandes der tragenden Konstruktionen hinaus auch zu prüfen, ob schädliche Einflüsse auf die Standsicherheit vorliegen, ob z.B. Dachabdichtungen und Dacheindeckungen sowie Dachentwässerungen funktionstüchtig sind. Sofern gefahrenrelevante Schäden vermutet werden, ist eine handnahe oder ggf. eine weitergehende Untersuchung durchzuführen, die Ursachen und Maßnahmen zur Behebung oder Sicherung aufzeigt. Die Gebäude sollen durch eine individuelle Risikoeinschätzung eine adäquate Art der Überwachung sowie Umfang und Häufigkeit festgelegt bekommen. — Die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes regelt Art und Umfang der Überwachung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen. Sie dient dem Schutz vor Gefahren, die von Bau-werken, baulichen Anlagen oder Baukonstruktionen ausgehen. Grundsätzlich findet in der Regel eine jährliche Begehung statt. Sie umfasst die Besichtigung der baulichen Anlage und Sichtkontrolle der sicherheitsrelevanten Bauteile ohne größere Hilfsmittel. Bei der Begehung ist über die Feststellungen des Zustandes der tragenden Konstruktionen hinaus auch zu prüfen, ob schädliche Einflüsse auf die Standsicherheit vorliegen, ob z.B. Dachabdichtungen und Dacheindeckungen sowie Dachentwässerungen funktionstüchtig sind. Sofern gefahrenrelevante Schäden vermutet werden, ist eine handnahe oder ggf. eine weitergehende Untersuchung durchzuführen, die Ursachen und Maßnahmen zur Behebung oder Sicherung aufzeigt. Die Gebäude sollen durch eine individuelle Risikoeinschätzung eine adäquate Art der Überwachung sowie Umfang und Häufigkeit festgelegt bekommen. — Die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes regelt Art und Umfang der Überwachung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen. Sie dient dem Schutz vor Gefahren, die von Bau-werken, baulichen Anlagen oder Baukonstruktionen ausgehen. Grundsätzlich findet in der Regel eine jährliche Begehung statt. Sie umfasst die Besichtigung der baulichen Anlage und Sichtkontrolle der sicherheitsrelevanten Bauteile ohne größere Hilfsmittel. Bei der Begehung ist über die Feststellungen des Zustandes der tragenden Konstruktionen hinaus auch zu prüfen, ob schädliche Einflüsse auf die Standsicherheit vorliegen, ob z.B. Dachabdichtungen und Dacheindeckungen sowie Dachentwässerungen funktionstüchtig sind. Sofern gefahrenrelevante Schäden vermutet werden, ist eine handnahe oder ggf. eine weitergehende Untersuchung durchzuführen, die Ursachen und Maßnahmen zur Behebung oder Sicherung aufzeigt. Die Gebäude sollen durch eine individuelle Risikoeinschätzung eine adäquate Art der Überwachung sowie Umfang und Häufigkeit festgelegt bekommen. — Die Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes regelt Art und Umfang der Überwachung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen. Sie dient dem Schutz vor Gefahren, die von Bau-werken, baulichen Anlagen oder Baukonstruktionen ausgehen. Grundsätzlich findet in der Regel eine jährliche Begehung statt. Sie umfasst die Besichtigung der baulichen Anlage und Sichtkontrolle der sicherheitsrelevanten Bauteile ohne größere Hilfsmittel. Bei der Begehung ist über die Feststellungen des Zustandes der tragenden Konstruktionen hinaus auch zu prüfen, ob schädliche Einflüsse auf die Standsicherheit vorliegen, ob z.B. Dachabdichtungen und Dacheindeckungen sowie Dachentwässerungen funktionstüchtig sind. Sofern gefahrenrelevante Schäden vermutet werden, ist eine handnahe oder ggf. eine weitergehende Untersuchung durchzuführen, die Ursachen und Maßnahmen zur Behebung oder Sicherung aufzeigt. Die Gebäude sollen durch eine individuelle Risikoeinschätzung eine adäquate Art der Überwachung sowie Umfang und Häufigkeit festgelegt bekommen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
39 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

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