AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 04.06.2026 08:57 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-178374-2025/

Sanierung der Verdolung Manzeller Bach in Friedrichshafen

Notice-ID: ted-178374-2025 · Procedure-ID: 6e6830ea-e2c1-4334-bca2-a63b8fc55687

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Friedrichshafen, Stadtbauamt, Friedrichshafen
Veröffentlicht
17.03.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
3.361.345 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der zu sanierende Verdolungsabschnitt beginnt beim Kindergarten in der Stockerholzstraße, führt über den Spechtweg durch das Grundstück der Johanniter-Unfall Hilfe e.V, quert dann die Zeppelinstraße (B 31 Alt) und die Bahnlinie Friedrichshafen - Stahringen. Anschließend verläuft die Verdolung durch das Betriebsgelände der Rolls-Royce Solutions GmbH (MTU GmbH, Werk 2), wo sie dann im Bereich des Uferweges in den Bodensee mündet. Bei der Bauwerkskontrolle im Jahr 2023 durch das Büro ISAS wurde festgestellt, dass die rd. 566 m lange Verdolung erhebliche bauliche Schäden wie Rissbildung, Bewehrungskorrosion, Sohlauswaschungen sowie Fremdwasserzutritte aufweist. Aufgrund dieser Schadensbilder, die bereits auf Anzeichen von statischer Überlastung hin-weisen, ist daher eine kurzfristige Handlung erforderlich.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).