AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 05.05.2026 04:01 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-178533-2025/

Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen – Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan derStadt Kronach

Notice-ID: ted-178533-2025 · Procedure-ID: 79cf141a-6ed9-4d0b-a67d-172ffa78edb3

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Kronach - Hochbau
Veröffentlicht
19.03.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71222000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Die Stadt Kronach beabsichtigt die Neuaufstellung desFlächennutzungsplanes (FlNPl) mit integriertem Landschaftsplan. Die Größe desPlangebietes beträgt 66,98km². Das Stadtgebiet Kronach ist unterteilt in 16Gemarkungen. Die Stadt Kronach verfolgt durch die Neuaufstellung desFlächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan eine gesamthafteFortschreibung der künftigen Entwicklung der Stadt Kronach und ihrer Ortsteile unterBerücksichtigung geänderter Rahmenbedingungen.Diese betreffen z.B. dieEntwicklung verschiedener Wohngebiete, Gewerbegebiete,verkehrliche Aspekte undUmweltbelange. Die Aufzählung ist nicht abschließend.Es besteht somit ein Bedarf,die im Flächennutzungsplan und Landschaftsplanformulierten Zielsetzungen derStadtentwicklung entsprechend der aktuellenRahmenbedingungen und geltendenstädtebaulichen und landschaftsplanerischenAnforderungen fortzuschreiben. Derbisherige FlNPl ist noch nicht digitalisiert und georeferenziert.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
TB MARKERT Stadtplaner * Landschaftsarchitekt PartG mbB
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).