AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 05.05.2026 19:44 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-179623-2024/

Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros – Objektplanungsleistungen Neubau Kindergarten Othfresen

Notice-ID: ted-179623-2024 · Procedure-ID: d8f39266-1f2a-43c4-acab-b3f8df675916

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Liebenburg
Veröffentlicht
26.03.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Der am Standort bereits vorhandene Kindergarten erfüllt nicht mehr die aktuellen Anforderungen und muss aufgrund des hohen Bedarfes an weiteren Plätzen erweitert werden. Seitens der Gemeinde wurde entschieden, dass eine bauliche Erweiterung nicht sinnvoll erscheint. Auf dem an die Spielfläche der bestehenden Einrichtung angrenzenden Grundstück soll daher ein Neubau entstehen für weitere 3 Gruppen. Im Anschluss an die Entstehung dieser Erweiterung ist geplant, den Bestandsbau zu sanieren und weiterhin ausschließlich als Krippe zu nutzen. Zukünftig soll der bereits vorhandene Spielbereich von beiden Einrichtungen genutzt werden. Gemäß Vorgabe der Gemeinde sollen die bereits im Bestand vorhandenen Stellplätze für PKWs der Bediensteten für den neuen Standort mit genutzt werden, sodass entsprechende Flächen hier nicht auszuweisen waren. Für das Objekt sind folgende Leistungen zu vergeben: Objektplanung gemäß § 34 HOAI • Grundleistungen gem. Anlage 10 • Leistungsphasen 1 bis 3, Festauftrag, • Leistungsphasen 4 bis 8, Option 1, • Leistungsphase 9, Option 2

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
159 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).