AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y4QY1LG2JCM6/documents) · Abgerufen am 15.08.2026 22:06 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-18267-2024/

Verlängerung Obenholt: Erdarbeiten

Notice-ID: ted-18267-2024 · Procedure-ID: 3b8b427a-d2a5-45ae-bf36-dfa32894e70c

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Stammdaten

Auftraggeber
Samtgemeinde Emlichheim, Emlichheim
Veröffentlicht
11.12.2023
Frist (Submission)
12.01.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Seitens der Samtgemeinde Emlichheim ist es vorgesehen, den Neubau der Verlängerung der Straße Obenholt durchzuführen. Das nachfolgende Leistungsverzeichnis umfasst alle Erd- und Straßenbauarbeiten, die zur Erstellung der Erddämme der Maßnahme einschließlich Überhöhung der Dammbauwerke zur Konsolidierung notwendig sind. Der Rückbau der Überhöhung und die Herstellung des Fahrbahnoberbaues erfolgen ca. 1 Jahr später und sind nicht Bestandteil dieser Maßnahme. 1 Erd- und Straßenbauarbeiten 1.1 BAUSTELLENEINRICHTUNG 1.2 BAUFELD FREIMACHEN 1.3 ERDARBEITEN 1.4 PFLASTER UND PLATTIERUNG 1.5 TRAG- U. DECKSCHICHTEN 1.6 SONSTIGE BAULEISTUNGEN 1.7 STUNDENLOHNARBEITEN

Vertragslaufzeit

Beginn
26.02.2024
Ende
23.08.2024

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
45 DAYS
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Kommunalaufsicht Landkreis Grafschaft Benteim, Nordhorn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).