AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Städtebaulicher und landschaftsplanerischer Wettbewerb Aufwertung Stadtmitte und Parkanlagen und Neubau Thermenhotel, Bad Dürrheim
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadtverwaltung Bad Dürrheim
- Veröffentlicht
- 27.03.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71400000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Stadt Bad Dürrheim beabsichtigt für das ca. 12,4 ha große Wettbewerbsgebiet die Neukonzeption und städtebauliche sowie freiraumplanerische Weiterentwicklung der zentrumsnahen Flächen der Innenstadt II. // Gegenstand des Wettbewerbs sind Leistungen für die städtebauliche und landschaftsplanerischen Neukonzeption der Innenstadt II, Bad Dürrheim. // Der Wettbewerb ist als einphasiger, nicht offener, städtebaulicher und landschaftsplanerischer Wettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren mit 20 Teilnehmern ausgelobt. Die Ausloberin wählt 5 Teilnehmer vorab aus. Das Verfahren ist anonym. // Teilnahmeberechtigt sind Stadtplaner und/ oder Architekten in Bewerbergemeinschaften mit Landschaftsarchitekten. Es sollen zwingend Teams aus Stadtplanern / Architekten und Landschaftsarchitekten gebildet werden. // Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt, Stadtplaner und Landschaftsarchitekt zu führen. // Geplante Termine und zusätzliche Angaben entnehmen Sie bitte der Kurzinformation.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 3 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Stadtverwaltung Bad Dürrheim , Bad Dürrheim
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.