AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E31949262) · Abgerufen am 27.09.2026 04:12 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-183470-2024/

Strom- und Erdgasausschreibung 2025 ff. der Stadt Leichlingen und des Städtischen Abwasserbetriebs der Stadt Leichlingen

Notice-ID: ted-183470-2024 · Procedure-ID: ca00f980-2dd8-42ef-ad04-de32564f80b3

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Leichlingen, Leichlingen
Bezugsberechtigte
Städtischer Abwasserbetrieb
Veröffentlicht
27.03.2024
Frist (Submission)
06.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
09310000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beschaffung von ca. 1,6 Mio. kWh/a elektrischer Energie (Ökostrom, Los 1) für die Abnahmestellen der Stadt Leichlingen und des Städtischen Abwasserbetriebes der Stadt Leichlingen. Die Preisbildung erfolgt an Börse EEX für die Lieferjahre 2025 bis 2027 an jeweils zwei vertraglich festgelegten Terminen im Jahr. — Beschaffung von ca. 8,7 Mio. kWh/a Erdgas (Los 2) für die Abnahmestellen der Stadt Leichlingen. Die Preisbildung erfolgt an Börse EEX für die Lieferjahre 2025 bis 2027 an jeweils zwei vertraglich festgelegten Terminen im Jahr.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
14 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).