AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag für die Begleitung bei aufsichtlichen (Sonder-)prüfungen
Stammdaten
- Auftraggeber
- LfA Förderbank Bayern AöR, München
- Veröffentlicht
- 26.03.2024
- Frist (Submission)
- 29.04.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 79212000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die LfA Förderbank Bayern plant einen Rahmenvertrag über die Begleitung bei bankaufsichtlichen (Sonder-)prüfungen gemäß § 44 KWG und der Abarbeitung der Findings abzuschließen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine antragsgetriebene, anlassbezogene oder turnusmäßige Prüfung handelt. Inhaltlich wird zwischen Prüfungen im Bereich Informationstechnologie (Los 1 - IT) und anderen bankfachlichen Bereichen (Los 2 - NON-IT) unterschieden. Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen gliedern sich in nachfolgende vier Phasen: - Prüfungsvorbereitung - Prüfungsdurchführung - Prüfungsnachbereitung - Abarbeitung der Findings (optional) — Die LfA Förderbank Bayern plant einen Rahmenvertrag über die Begleitung bei bankaufsichtlichen (Sonder-)prüfungen gemäß § 44 KWG und der Abarbeitung der Findings abzuschließen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine antragsgetriebene, anlassbezogene oder turnusmäßige Prüfung handelt. Inhaltlich wird zwischen Prüfungen im Bereich Informationstechnologie (Los 1 - IT) und anderen bankfachlichen Bereichen (Los 2 - NON-IT) unterschieden. Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen gliedern sich in nachfolgende vier Phasen: - Prüfungsvorbereitung - Prüfungsdurchführung - Prüfungsnachbereitung - Abarbeitung der Findings (optional)
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 153 DAYS
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 29.04.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.