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Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Landkreises Göppingen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Zweckverband Gigabit Landkreis Göppingen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Landkreises Göppingen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell, Einzellos 1🏆 Telekom Deutschland GmbH · Bonn
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Los 2 VergebenBereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Landkreises Göppingen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell, Einzellos 14🏆 Telekom Deutschland GmbH · Bonn
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Los 3 VergebenBereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Landkreises Göppingen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell, Loscluster 4🏆 Telekom Deutschland GmbH · Bonn
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Los 4 VergebenBereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Landkreises Göppingen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell, Loscluster 5🏆 Telekom Deutschland GmbH · Bonn
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Los 5 VergebenBereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Landkreises Göppingen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell, Loscluster 6🏆 Telekom Deutschland GmbH · Bonn
- Telekom Deutschland GmbH
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist der Breitbandausbau und die Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten in unterversorgten Gebieten.
- Das Verfahren erfolgt im Wirtschaftlichkeitslückenmodell über ein Einzellos und mehrere Loscluster.
- Der geschätzte Auftragswert liegt bei 9.258.707 EUR.
- Es sind Nachweise zur technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie Erfahrung im Breitbandausbau erforderlich.
- Die Ausschreibung richtet sich an spezialisierte Telekommunikationsunternehmen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Landkreises Göppingen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell, Einzellos 1 — Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Landkreises Göppingen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell, Einzellos 14 — Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Landkreises Göppingen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell, Loscluster 4 — Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Landkreises Göppingen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell, Loscluster 5 — Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Landkreises Göppingen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell, Loscluster 6
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 55 Pkt.Kosten
Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (55). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 5,5 Punkte weniger in der Bewertung. Wird eine rechnerische Differenz in Prozent von mehr als 100 (%) gegenüber dem Bestangebot ermittelt, so erhält das betreffende Angebot 0 Punkte.
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2. Realisierungszeitraum 20 Pkt.Qualität
Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Monaten ab In-Kraft-Treten des Zuwendungsvertrages (Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung) bis zur vollständigen Inbetriebnahme des Netzes (nach-stehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (20). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen den Realisierungszeitraum in Monaten – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10%, dann erhält dieses Angebot 10% und damit 2,0 Punkte weniger in der Bewertung. Wird eine rechnerische Differenz in Prozent von mehr als 100 (%) oder mehr gegenüber dem Bestangebot ermittelt, so erhält das betreffende Angebot 0 Punkte.
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3. Endkundenprodukte 20 Pkt.Qualität
Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die unten bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet. Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Rabatte werden dabei nicht berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden drei End-kundenprodukte jeweils 5 bzw. 7,5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenpro-dukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis (nachfolgend: „das Bestangebot“) erhält die vollen 5 bzw. 7,5 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Endkundenpreis – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 0, 5 bzw. 0,75 Punkte weniger in der Bewertung. Wird eine rechnerische Differenz in Prozent von mehr als 100 (%) oder mehr gegenüber dem Bestangebot ermittelt, so erhält das betreffende Angebot 0 Punkte.
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Qualität 5 Pkt.
Es wird ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Verlegemethoden und alterativer Netztechnologien vorgelegt, wonach möglichst mind. 5 % (Schwellwert) der neu geschaffenen Glasfaserstrecken durch alternative Verlegetechniken (z.B. Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spül-verfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) errichtet werden sollen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikati-onsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu er-möglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hinge-wiesen. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechts-behelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend ge-machten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und ge-genüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Ver-stöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vor-liegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabeergebnis Sie sind hier oev
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Telekom Deutschland GmbHZuschlagswert 9.258.707 €1 Veröffentlichung
- 24.03.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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