AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.06.2026 22:22 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-186125-2025/

Nachnutzung zweier Feuerwehrstandorte in Baltmannsweiler - Offenes Verfahren für Projektsteuerungsleistungen für die Dauer des Verfahrens sowie die Vorbereitung und Durchführung einer Konzeptvergabe

Notice-ID: ted-186125-2025 · Procedure-ID: 7666eda8-2638-4304-963c-88d5cd55702b

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Baltmannsweiler
Veröffentlicht
24.03.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
56.040 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die konkreten Leistungen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen (siehe Anlage 14). --- Grundlagen hierfür bilden die zur Verfügung gestellten Projektunterlagen wie Prozessablaufplan, Übersicht und Informationen zu Standorten, Entwurf Eckpunktepapier (siehe Anlage 06). Das Eckpunktepapier mit den Rahmenbedingungen für die Konzepterstellung befindet sich derzeit in Bearbeitung - eine aktualisierte Version wird mit Beauftragung zur Verfügung gestellt. --- Es wird ein Unternehmen gesucht, welches sofort nach Beauftragung mit der Bearbeitung beginnen kann. Voraussichtlicher Leistungszeitraum ist Februar 2025 bis voraussichtlich November 2025. --- Für die hier zu vergebenen Leistungen zur Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens steht ein Budget von max. 70.000 Euro brutto (inkl. Nebenkosten) zur Verfügung. Angebote, die über diesem Budget liegen, werden ausgeschlossen.

Vertragslaufzeit

Periode
10 Monate

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Statdbauplan GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).