AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y676JL4/documents) · Abgerufen am 06.08.2026 11:34 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-186323-2024/

Modulares Fahrradparken im Land Brandenburg

Notice-ID: ted-186323-2024 · Procedure-ID: 85bf2120-618e-407f-8bc9-579099283ac3

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Neuenhagen bei Berlin, Neuenhagen bei Berlin
Veröffentlicht
27.03.2024
Frist (Submission)
13.05.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
7.440.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg ("MIL") und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ("BMDV") fördern gemeinsam Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen, um den Radverkehr besser mit dem öffentlichen Personenverkehr ("ÖPV") vor Ort zu verknüpfen. Mit einem innovativen Ansatz unterstützen Bund und Land Kommunen dabei, sichere Fahrradabstellanlagen in modularer Holzbauweise ("Fahrradabstellanlagen") zu errichten. Das Land Brandenburg finanziert im Rahmen des Pilotprojektes "Modulares Fahrradparken im Land Brandenburg" ("Pilotprojekt") kommunale Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen und an wichtigen Quellen/Zielen des ÖPV. Voraussetzung ist, dass die neuen Fahrradabstellanlagen dem Gestaltungs- und Planungskonzept des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg ("VBB") entsprechend errichtet werden. Dieses beinhaltet ein modulares Bauprogramm für Anlagen unterschiedlicher Größe und unterschiedlicher Funktionen. Ziel der modularen Bauweise ist es, Fahrradabstellplätze einheitlicher und schneller errichten zu können. Durch die modulare Bauweise sollen nicht nur die Planungs- und Herstellungskosten gesenkt werden. Städten und Gemeinden soll darüber hinaus die Umsetzung erleichtert werden. Durch die Holzbauweise wird darüber hinaus die Nachhaltigkeit unterstützt. Die innovativen Fahrradparkhäuser bieten individuelle Komplettlösungen durch Module, die an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden können. Gegenstand der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung und der auf ihrer Grundlage zustande gekommenen Einzelaufträge sind Hochbauleistungen zur Realisierung von modularen Fahrradabstellanlagen. Die Leistungen sind in zwei Gebietslose aufgeteilt. Es soll je Los eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Rahmenvertragspartnern abgeschlossen werden. Die jeweilige Rahmenvereinbarung hat ab Zuschlagserteilung eine Laufzeit bis zum 31.12.2026. Einzelaufträge können auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung ausschließlich für die in der Leistungsbeschreibung und ihren Anlagen aufgeführten sieben (7) Standorte für Los 1 und sechs (6) Standorte für Los 2 abgeschlossen werden. Nach einem möglichen Beitritt der Gemeinde Schönefeld zur Rahmenvereinbarung für Los 2 erhöht sich die Anzahl der Standorte für Fahrradabstellanlagen, die auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung für Los 2 realisiert werden kann, auf sieben (7). Die Höchstabnahmemenge je Rahmenvereinbarung beträgt daher sieben (7). — Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg ("MIL") und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ("BMDV") fördern gemeinsam Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen, um den Radverkehr besser mit dem öffentlichen Personenverkehr ("ÖPV") vor Ort zu verknüpfen. Mit einem innovativen Ansatz unterstützen Bund und Land Kommunen dabei, sichere Fahrradabstellanlagen in modularer Holzbauweise ("Fahrradabstellanlagen") zu errichten. Das Land Brandenburg finanziert im Rahmen des Pilotprojektes "Modulares Fahrradparken im Land Brandenburg" ("Pilotprojekt") kommunale Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen und an wichtigen Quellen/Zielen des ÖPV. Voraussetzung ist, dass die neuen Fahrradabstellanlagen dem Gestaltungs- und Planungskonzept des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg ("VBB") entsprechend errichtet werden. Dieses beinhaltet ein modulares Bauprogramm für Anlagen unterschiedlicher Größe und unterschiedlicher Funktionen. Ziel der modularen Bauweise ist es, Fahrradabstellplätze einheitlicher und schneller errichten zu können. Durch die modulare Bauweise sollen nicht nur die Planungs- und Herstellungskosten gesenkt werden. Städten und Gemeinden soll darüber hinaus die Umsetzung erleichtert werden. Durch die Holzbauweise wird darüber hinaus die Nachhaltigkeit unterstützt. Die innovativen Fahrradparkhäuser bieten individuelle Komplettlösungen durch Module, die an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden können. Gegenstand der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung und der auf ihrer Grundlage zustande gekommenen Einzelaufträge sind Hochbauleistungen zur Realisierung von modularen Fahrradabstellanlagen. Die Leistungen sind in zwei Gebietslose aufgeteilt. Es soll je Los eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Rahmenvertragspartnern abgeschlossen werden. Die jeweilige Rahmenvereinbarung hat ab Zuschlagserteilung eine Laufzeit bis zum 31.12.2026. Einzelaufträge können auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung ausschließlich für die in der Leistungsbeschreibung und ihren Anlagen aufgeführten sieben (7) Standorte für Los 1 und sechs (6) Standorte für Los 2 abgeschlossen werden. Nach einem möglichen Beitritt der Gemeinde Schönefeld zur Rahmenvereinbarung für Los 2 erhöht sich die Anzahl der Standorte für Fahrradabstellanlagen, die auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung für Los 2 realisiert werden kann, auf sieben (7). Die Höchstabnahmemenge je Rahmenvereinbarung beträgt daher sieben (7).

Lose

2 Lose.

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 2 — Nord-West

Geschätzter Wert
3.630.000 €

Los 3 — Süd-Ost

Geschätzter Wert
3.810.000 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).