AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
KN,Polizeipräsidium,(S),Sicher.+Brandsch Gerüstarbeiten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Konstanz, Konstanz
- Veröffentlicht
- 26.03.2024
- Frist (Submission)
- 07.05.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45262100 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 323.806 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Aufbau Abbau fahrbares Gerüst 10 St Gebrauchsüberlassung fahrbares Gerüst Rahmen 1,5kN/m² 589 Wo Gebrauchsüberlassung fahrbares Gerüst Rahmen 12 Stk/Mt Erstellen Abbau Arbeits- Schutzgerüst 4Wo Standgerüst 680 m² Gebrauchsüberlassung Arbeits- Schutzgerüst Standgerüst 78.880 m² Zulage freistehende Gerüstkonstruktion 710 m² Konsolausleger 0,50 m 14 Stk Anbringen Abnehmen Gerüstbekleidung 4Wo Stahlblech 210 m² Gebrauchsüberlassung Gerüstbekleidung Stahlblech 24.360 m²/ Wo Gebrauchsüberlassung Türe liefern einbauen abbauen 116 Stk/Wo Aufbau Abbau Treppenaufgang 2-läufig 4Wo H 9-10m 2 Stk Gebrauchsüberlassung Treppenaufgang 2-läufig 232 Stk/Wo Zulage Türe liefern einbauen abbauen 2 Stk Gebrauchsüberlassung Türe liefern einbauen abbauen 232 Stk/Wo Innengeländer alle Gerüstlagen aufbauen entfernen 190 m Innengeländer alle Gerüstlagen Gebrauchsüberlassung 22.040 m/Wo Aufbau Abbau Überbrückung 10 m Gebrauchsüberlassung Überbrückung 1.160 m/Wo Gerüstumbau pro Anfahrt 20 Stk Aufbau Abbau Sicherungsleuchte 12 Stk Gebrauchsüberlassung Sicherungsleuchte 1.392 St/Wo Zulage Warten Gerüstturm 8 Stk Zur Ausführung der Leistungen darf nur Personal eingesetzt werden, welches zuvor zuverlässigkeitsüberprüft wurde und keine negativen Anhaltspunkte vorliegen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 29.07.2024
- Ende
- 23.04.2027
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 07.05.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.