AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – B 34 Neubau Ortsumfahrung Wyhlen, Los Auhof / Los Altrhein BÜ Bahn
Stammdaten
- Auftraggeber
- Regierungspräsidium Freiburg, Referat 47.3
- Veröffentlicht
- 24.03.2025
- Frist (Submission)
- 25.04.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
Beschreibung
Der Umfang der vorliegenden Leistung ist im Rahmen des Bauloses Auhof (ca. Bau-km 5+620 bis Bau-km 5+860) und Altrhein (ca. Bau-km B34neu: 6+000 bis 6+500) auf Gemarkung Wyhlen zu erbringen. Die Leistungen fallen im Bereich Bau-km 6+000 bis 6+500 an, da hier der neu zu erstellende B34-Straßendamm an den bestehenden Bahndamm angeschüttet wird und diverse Bauwerke erstellt werden. In diesem Bereich bestehen direkte Kontakt- und Anschlusspunkte mit Bauwerken, Infrastruktur, Fahrbetrieb und Regelungen der Deutschen Bahn AG, auf die in besonderem Maße eingegangen werden muss. Die von ca. Bau-km 6+000 bis ca. Bau-km 6+500 innerhalb des beschriebenen Loses direkt an das Baufeld und zu errichtende Bauwerke angrenzende DB-Trasse der Hochrheinbahn (Strecke 4000) besteht aus einer doppelgleisig geführten, bis dato nicht elektrifizierten Strecke. Sie befindet sich während der gesamten Maßnahme in Betrieb. Eine Elektrifizierung der Hochrheinbahn kann im Verlauf des Loses Auhof/Altrhein durch die Deutsche Bahn erfolgen (Planfeststellungsverfahren abgeschlossen). Dieser Umstand ist in der Angebotskalkulation einzurechnen. Die Herstellung der Gründung der Oberleitungsmasten (voraussichtlich Tiefgründung mit Bohrpfählen) soll voraussichtlich vom Gleis aus erfolgen. Für die Zeiträume, in denen Arbeiten in Kontaktbereichen mit der Infrastruktur der Deutschen Bahn AG ausgeführt werden, ist baubegleitend der Einsatz eines Bauüberwachers Bahn / Technisch Berechtigten sowie entsprechend den Erfordernissen Sicherheitsposten (Sipo) und Sicherheitsfachkräften (Sakras) zwingend notwendig. Diese Leistungen sind Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Bauaufsicht über den Bau, die Änderung, die Erneuerungen, die Instandsetzung und die Inbetriebnahme von Eisenbahnbetriebsanlagen sowie die Überwachung der Einhaltung des technischen Arbeitsschutzes für Betriebsanlagen, die unmittelbar der Sicherstellung des Betriebsablaufs dienen, obliegt dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Die gesetzlich geregelten Zuständigkeiten und Befugnisse anderer Behörden/Stellen bleiben hiervon unberührt. Das Regierungspräsidium Freiburg bedient sich zur Einhaltung der Anforderungen an die Bahnbetriebsanlage des EBA dem Instrument des Bauvorlageberechtigten (BVB) nach VV-Bau. Die Überwachung für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben der Unfallverhütung obliegt den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, z.B. Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB), Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Die Aufsicht für die Einhaltung gewerberechtlicher Vorschriften auf der Baustelle obliegt den Gewerbeaufsichtsämtern. Die Wahrung der Sicherheit des Eisenbahnbetriebs und die Sicherung gegen die Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb obliegen der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle als verkehrssicherungspflichtiger Bahnbetreiber. Ungeachtet der grundsätzlichen Zuständigkeiten vorgenannter Behörden/Stellen können Teilaufgaben geeigneten und entsprechend befähigten Bauüberwachern / Technisch Berechtigten mittels Vollmacht übertragen werden. Dieser koordiniert die Sicherungsleistungen im Bahnbereich (Sipo und Sakra). Die zu beauftragenden Sipo/Sakra kontrollieren und dokumentieren die Sicherung des Gleisbereichs. Für die Bauoberleitung (BOL) und örtliche Bauüberwachung (BÜ) der Baumaßnahme wird durch das RP Freiburg ein Ingenieurbüro beauftragt. Dieses kontrolliert und verantwortet die ordnungsgemäße Ausführung der geplanten Baumaßnahme nach den Ausführungsplänen, Gesetze, Richtlinien, etc. Für die Aufgaben des Koordinators für Sicherheits- und Gesundheitsschutz (SiGeKo) gemäß § 3 (3) BaustellV und RAB 30 wird durch die zuständige Baudienststelle, dem Regierungspräsidium Freiburg, Dienstsitz Bad Säckingen, Referat 47.3 ebenfalls ein entsprechender SiGeKo beauftragt.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 3 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Vergabeergebnis
- Zuschlag
- Ausschreibung · Frist: 25.04.2025