AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekVuUrl?z_param=290681) · Abgerufen am 30.10.2026 11:11 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-188261-2024/

Erweiterung der Grundschule in Olching - HLS

Notice-ID: ted-188261-2024 · Procedure-ID: ff43e0c7-0100-4d4a-aea9-046791d216b9

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Olching, Olching
Veröffentlicht
27.03.2024
Frist (Submission)
29.04.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
273.551 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Olching plant die Erweiterung der Grundschule mittels eines Erweiterungsbaus und geringen räumlichen Anpassungsarbeiten im angrenzenden Bestand. Ziel der Erweiterung ist der notwendige Ausgleich eines Flächendefizits für den zukünftig immer weiter steigenden Bedarf an Ganztagesbetreuungsplätzen. Der Schulbetrieb im angrenzenden Bestand wird während der Baumaßnahme grundsätzlich aufrechterhalten. Eine erste Baubeschreibung nebenstehender Machbarkeitsstudie liegt bereits vor und wird den Verdingungsunterlagen beigelegt.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2024
Ende
31.12.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).