AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten – Sicherheitsdienstleistungen (Objektschutz im öffentlichen Raum / Hausrechtsbereiche mit tatsächlich öffentlichem Verkehr / Veranstaltungen / Schließdiensttätigkeit) als Rahmenvereinbarung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Münster, Zentrales Vergabemanagement
- Veröffentlicht
- 24.03.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Gesundheitswesen & Medizintechnik
Beschreibung
1.2.1 Zielsetzung Los 1 - Objektschutz im öffentlichen Raum / in Hausrechtsberei-chen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr In und vor städtischen Gebäuden im Stadtgebiet Münster werden Sicherheitsdienste benötigt, da es im behördlichen Kontakt mit Kunden/ -innen und Besuchern/ -innen mitunter zu Konflik-ten unterschiedlichen Ausmaßes kommen kann. Zum Kreis der Kunden/ -innen und Besu-cher/ -innen gehören auch gewaltbereite Personen mit multiplen Problemlagen oder Personen aus anderen Kulturkreisen, denen der Umgang mit deutschen Behörden nicht vertraut ist. Außerdem ist der Publikumsandrang tlw. sehr hoch, so dass die Besucherströme sorgfältig koordiniert werden müssen. Der jeweilige Sicherheitsdienst ist somit u. a. für die Besuchersteuerung und den Pförtner-dienst in städtischen Gebäuden verantwortlich und sorgt mittels deeskalierendem Verhalten bei aufkommenden Konflikten sowie durch Krisenintervention und Gewaltprävention für Si-cherheit und Ordnung. Hierzu kann es auch notwendig werden bei einzelnen Gesprächen zwischen Sachbearbeiter/ -innen und Kunden/ -innen anwesend zu sein. Der Sicherheits-dienst steht zudem im Dialog mit Besuchern/ -innen und Kunden/ -innen, soll einfache Aus-künfte erteilen sowie das städtische Personal bei der Wegweisung / Besuchersteuerung im Hause unterstützen und in Bedarfsfällen seine Hilfe anbieten. Gebäude, die unmittelbaren Flächen davor, die angrenzenden Hofflächen sowie die Ein-gangsbereiche und Treppenhäuser müssen vor unbefugtem Zutritt und Verweilen gesichert werden. Vor und nach Dienstbeginn kann es notwendig werden Kontrollgänge in den und rund um die Gebäude durchzuführen, um die Bereiche von gefährlichen Gegenständen und Unrat zu reinigen, oder Personen zum Verlassen aufzufordern. Auch Schließdiensttätigkeiten kön-nen in diesem Zuge vereinzelnd notwendig werden. Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung sind rechtliche Vorgaben, die Hausord-nung sowie die von der Stadt festgelegten Maßnahmen durchzusetzen. Hierzu können u. a. die Kontrolle von Zugangs- / Zufahrtsberechtigungen zum Gebäude / Gelände gehören. Kun-den/ -innen und Besucher/-innen sollen bei Verstößen gezielt angesprochen und auf die Pflicht zur Einhaltung der Vorgaben hingewiesen werden. Bei weitergehenden Verstößen oder in kritischen Situationen sind die betreffenden Personen, zur Not auch unter Hinzuziehung der Polizei, des Gebäudes / Geländes zu verweisen bzw. nicht in das Gebäude / auf das Gelände zu lassen. Das Sicherheitspersonal muss aus den o. g. Gründen Kenntnis über den Inhalt der Hausord-nung haben. Das Personal ist vor Beginn der Dienstleistung vom Auftragsnehmenden ent-sprechend zu schulen. Die hierfür notwendigen Unterlagen erhält das Unternehmen seitens der Bedarfsstelle. Für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben bedarf es Durchsetzungsvermögen, aber auch Konfliktmanagement und ggf. deeskalierendes Verhalten bis zum Eintreffen der Polizei. Zu dem erweiterten Objektschutz gehört es auch Kampfmittelfundorte zu sichern / zu bewa-chen. Hierzu kann es sehr spontan kommen, wenn im Rahmen einer Baumaßnahme ein Kampfmittel gefunden und aufgrund einer besonderen Infrastruktur, z.B. Krankenhäuser, Al-tenheime im Evakuierungsbereich, das Kampfmittel nicht unmittelbar entschärft werden kann. Für diesen Fall ist das Kampfmittel teilweise mehrere Tage, tags und nachts, vor unbe-fugten Eingriffen zu sichern / zu bewachen. Die konkreten Einsatz-, Schließ- oder Öffnungszeiten sowie die exakte Einsatzablaufplanung werden von der jeweiligen Bedarfsstelle noch individuell, u. a. bei Kampfmittelfunden teilweise sehr kurzfristig, mitgeteilt. Diese können inhaltlich anteilig von der vorliegenden Beschreibung abweichen und sich zudem sowohl auf die frühen Morgenstunden, tagsüber, oder in den spä-ten Abend sowie in die Nacht erstrecken. Ebenso kommen Dienste sowohl unter der Woche als auch an Wochenenden sowie an Feiertagen in Betracht. — 1.2.2 Zielsetzung Los 2 - Veranstaltungsschutz und Unterstützung des Kommuna-len Ordnungsdienstes 1.2.2.1 Veranstaltungen Die Stadt Münster benötigt zur Sicherung von Ein-Tages-Veranstaltungen, mehrtägigen Ver-anstaltungen bzw. länger dauernden Großveranstaltungen Sicherheitsdienste, da es im Kon-takt mit Veranstaltungsbesuchern/ -innen und -teilnehmern/ -innen nicht nur zu Konflikten unterschiedlichen Ausmaßes kommen kann, oder man zum Teil auch auf gewaltbereite Per-sonen und Personengruppen mit multiplen Problemlagen oder Personen aus anderen Kultur-kreisen trifft, es bedarf auch der Sicherung von Equipment, Veranstaltungsflächen und Orga-nisationsabläufen. Der Sicherheitsdienst soll daher bei Veranstaltungen die jeweiligen Veranstaltungsgelände vor unbefugtem Befahren und Begehen schützen. Zur Absicherung und zur Verhinderung von Vandalismus kann es daher u. a. erforderlich werden, dass die Gelände abends und / oder nachts überwacht und vor unbefugtem Zutritt geschützt werden müssen. Hierzu kann es not-wendig werden, dass Besucher auf die Einhaltung der bestehenden Vorschriften hingewiesen und Konfliktsituationen gewaltfrei und sachlich beendet werden. Zudem kann es passieren, dass Besucher/ -innen beim Einlass aufgefordert werden müssen, ihr Ticket und / oder eine den Anforderungen entsprechende Zugangsberechtigung vorzuzeigen. Auch die Kontrolle von Taschen, Rücksäcken etc. kann Teil der Aufgaben sein. Zur Abwehr von Terroranschlägen und Verkehrschaos kann es zudem notwendig werden mobile Sperrstellen mittels, tlw. vom Sicherheitsdienst bereitgestellten, Fahrzeugen zu errich-ten und Verkehrsordner an verschiedenen Punkten in der Innenstadt zu positionieren, die den Verkehrsfluss nach Bedarf regeln und aufrechterhalten, oder Parksituationen regeln und Be-sucherfahrzeuge auf Parkflächen einweisen. Zudem kann es notwendig werden, dass Sperr-stellen durch Bewegung von Sperrstellenfahrzeugen oder das stationäre Polleranlagen für berechtigte Fahrzeuge (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Anwohner etc.) geöffnet werden und dass entsprechende Zugangs- / Zufahrtsberechtigungen kontrolliert werden müssen. Es kann zudem dazu kommen, dass abgesperrte Straßen und Querstraßen gesichert werden müssen, sodass keine unbefugten Fahrzeuge, Personen oder Passanten diese Sperrungen durchbrechen. Bewegungsflächen für Feuerwehr oder Polizei müssen zudem freigehalten werden. Außerdem kann der Besucherandrang bei Veranstaltungen tlw. sehr groß werden, so dass die Besucherströme der geltenden Veranstaltungsvorgaben sorgfältig koordiniert werden müs-sen. Das eingesetzte Personal muss aus diesem Grund vor Beginn der Dienstleistung vom Auftragsnehmenden entsprechend geschult werden. Die hierfür ggf. noch notwendigen Un-terlagen erhält er nach Zuschlagserteilung seitens der Bedarfsstelle. Für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben bedarf es Durchsetzungsvermögen, die Fähigkeit, Situationen schnell einschätzen und entsprechend reagieren zu können, aber auch Konfliktmanagement und ggf. deeskalierendes Verhalten bis zum Eintreffen der Polizei. Die konkreten Einsatzzeiten sowie die exakte Einsatzablaufplanung werden von der jeweili-gen Bedarfsstelle noch individuell mitgeteilt. Diese können inhaltlich anteilig von der vorlie-genden Beschreibung abweichen und sich zudem sowohl auf die frühen Morgenstunden, tagsüber, oder in den späten Abend sowie in die Nacht erstrecken. Ebenso kommen Dienste sowohl unter der Woche als auch an Wochenenden sowie an Feiertagen in Betracht. 1.2.2.2 Unterstützung des Kommunalen Ordnungsdienstes Zur Unterstützung des Kommunalen Ordnungsdienstes und der Polizei können die Durchfüh-rung von Streifengängen und Streifenfahrten (mit eigenen Fahrzeugen) sowie die Durchset-zung rechtlicher Vorgaben wie Glas- oder Verweilverbote, oder die Besetzung von Kontroll-punkten, sowie das Errichten von Fahrzeugsperren im öffentlichen Raum notwendig werden. Der Sicherheitsdienst soll deeskalierend Eingreifen, Informationen an Personen, die sich im jeweiligen Verbotsbereich aufhalten, weitergeben und den Ordnungsdienst sowie die Polizei im Zuge der Gewaltprävention bei den anfallenden Aufgaben unterstützen. Die konkreten Einsatzzeiten sowie die exakte Einsatzablaufplanung werden von der jeweili-gen Bedarfsstelle noch individuell mitgeteilt. Diese können inhaltlich anteilig von der vorlie-genden Beschreibung abweichen und sich zudem sowohl auf die frühen Morgenstunden, tagsüber, oder in den späten Abend sowie in die Nacht erstrecken. Ebenso kommen Dienste sowohl unter der Woche als auch an Wochenenden sowie an Feiertagen in Betracht. — 1.2.3 Zielsetzung Los 3 - Schließdienste Auf Anlagen, in Parks, in Gärten und in und auf sonstigen öffentlichen Flächen im Stadtgebiet Münster werden Sicherheitsdienste benötigt, da diese Bereiche täglich für Nutzer/-innen und Besucherverkehr geöffnet sind. Um die Nutzungsmöglichkeiten, aber auch die Sicherheit zu gewährleisten, sind u. a. die Gebäude und Anlagen pünktlich zu öffnen und wieder zu ver-schließen. Die Gebäude sind bei der Schließung auf Personen und Schäden zu kontrollieren. Hierbei kann es zu Auseinandersetzungen mit Personen kommen, die die Anlagen nicht ver-lassen möchten. Zudem sind festgestellte Schäden sorgfältig zu dokumentieren. Es bedarf daher sowohl Durchsetzungsvermögen, Konfliktmanagement als auch eine vor allem pünktli-che, sorgfältige und zuverlässige Aufgabenerledigung. Gebäude und Toranlagen auf Anlagen, oder in Parks und Gärten sind zu festen Zeiten pünkt-lich zu schließen bzw. zu öffnen, um die Nutzungsmöglichkeiten, aber auch die Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten. Gebäude und Toranlagen sind zudem auf Personen und Schäden zu kontrollieren. In den Gebäuden, Parks, oder Gärten angetroffene Personen sind dazu auf-zufordern diese zu verlassen. Hierbei kann es zu Auseinandersetzungen mit Personen kom-men, die die Anlagen nicht verlassen möchten. In diesen Fällen kann es neben Deeskalieren-dem Verhalten auch notwendig werden, die Polizei hinzuzuziehen. Es kann zudem notwendig werden, dass der Sicherheitsdienst zwischen den Anlagen pendeln muss. Die konkreten Einsatz-, Schließ- oder Öffnungszeiten sowie die exakte Einsatzablaufplanung werden von der jeweiligen Bedarfsstelle noch individuell mitgeteilt. Diese können inhaltlich anteilig von der vorliegenden Beschreibung abweichen und sich zudem sowohl auf die frühen Morgenstunden, tagsüber, oder in den späten Abend sowie in die Nacht erstrecken. Ebenso kommen Dienste sowohl unter der Woche als auch an Wochenenden sowie an Feiertagen in Betracht.
Vergabe-Status
- Auftragnehmer (4)
- HRC Sicherheit und Service GmbH · R.S.D. plus Rheinische Sicherheitsdienste GmbH & Co. KG · Safe T Service e.K. · sicherheitsdienste grüntgens
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 07.02.2025
- Vergabeergebnis