AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YD8YVCP/documents) · Abgerufen am 26.10.2026 21:06 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-188989-2025/

Planung barrierefreier Umbau von Bushaltestellen

Notice-ID: ted-188989-2025 · Procedure-ID: d98f5b37-5096-4612-b3aa-8fac4f994b5c

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Stammdaten

Auftraggeber
Gesellschaft für Infrastrukturvermögen Kreis Düren mbH (GIS), Düren
Veröffentlicht
12.03.2025
Frist (Submission)
11.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71322500 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Gemeinde Titz. Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8. — Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Stadt Linnich. Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8. — Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Gemeinde Aldenhoven. Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8. — Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Gemeinde Niederzier. Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8. — Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Gemeinde Inden. Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8. — Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Gemeinde Langerwehe. Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8. — Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Gemeinde Merzenich. Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8. — Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Gemeinde Nörvenich. Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8. — Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Gemeinde Kreuzau. Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8. — Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Gemeinde Hürtgenwald. Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8. — Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Gemeinde Nideggen. Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8. — Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Stadt Heimbach. Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8.

Lose

12 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
28.07.2025
Ende
31.12.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
34 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

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