AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DDL591L/documents) · Abgerufen am 05.11.2026 23:45 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-189045-2025/

Hubanlagen (Radgreifer und Grubenheber)

Notice-ID: ted-189045-2025 · Procedure-ID: 16667cee-0fba-4869-bf9a-0f6b4e5ea39c

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Stammdaten

Auftraggeber
Kraftverkehrsgesellschaft mbH Braunschweig, Salzgitter
Veröffentlicht
21.03.2025
Frist (Submission)
24.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
42000000 — Industrie- und Baumaschinen
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Radgreifer-Hubanlagen: - 18 Stück Radgreifer-Hubanlagen für Busse mit verstellbarer Radaufnahme - Tragfähigkeit von 7,5to je Radgreifer-Hebebock und Hubhöhe bis +1,80m über FOK - Akkubetriebene Radgreifer-Hubanlagen - Kommunikation der Radgreifer-Hubanlagen untereinander muss per Funk (kabellos, störungssicher und interferenzfrei) erfolgen Grubenheber: - 3 Stück bodenlaufende Grubenheber (auf Schiene verfahrbar) für Busse - Tragfähigkeit von 16,5to je Grubenheber und Hubhöhe bis +1,35m über FOK - Pneumatische Grubenheber inkl. Fußschalter zur Bedienung - 3x zwei Sets fahrzeugspezifische Adapter / Bolzen / Einsätze sowie Getriebeplatten sind mitzuliefern

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).